Österreichische Zeitgeschichte 1918 bis 1955 im Unterricht: Republik, März 1938, Staatsvertrag

Geschichte und Politische Bildung · 7. und 8. Schulstufe · AHS-Oberstufe

Österreichische Zeitgeschichte 1918 bis 1955 im Unterricht: Republik, März 1938, Staatsvertrag

Ein Überblick für Lehrkräfte in Mittelschule und AHS: wie sich die österreichische Zeitgeschichte von der Ausrufung der Republik 1918 bis zum Staatsvertrag 1955 in Stunden gliedern lässt, welche Quellen sich dafür eignen, wie die Opferthese unterrichtet werden kann und welches deutsche Material passt oder angepasst werden muss.

1918Ausrufung der Republik am 12. November
1938Einmarsch am 12. und 13. März
1955Staatsvertrag am 15. Mai
4 Bausteineaus dem deutschen Sortiment, eingeordnet

Die österreichische Zeitgeschichte von 1918 bis 1955 lässt sich in fünf Abschnitten unterrichten: Gründung der Republik am 12. November 1918, Erste Republik bis 1933, Bürgerkrieg im Februar 1934 und autoritäres Regime, der «Anschluss» am 12. und 13. März 1938 mit der Zeit des Nationalsozialismus, und schließlich Besatzungszeit, Staatsvertrag am 15. Mai 1955 und Neutralitätsgesetz am 26. Oktober 1955. Der rote Faden ist die Frage nach Verantwortung und Selbstbild: Österreich verstand sich nach 1945 lange als erstes Opfer Hitlers, gestützt auf die Moskauer Deklaration von 1943, und musste diese Sicht durch die Waldheim-Debatte 1986 und die Rede von Bundeskanzler Vranitzky 1991 differenzieren. Wer das Thema in der 7. und 8. Schulstufe oder in der AHS-Oberstufe plant, kommt mit acht bis zwölf 50-Minuten-Einheiten aus, wenn er Quellen statt Erzählung in den Mittelpunkt stellt. Deutsches Unterrichtsmaterial zum Nationalsozialismus und zur Nachkriegszeit ist dafür brauchbar, ersetzt aber die österreichische Perspektive nicht: Es beschreibt Deutschland, und die Sonderwege Österreichs müssen Sie ergänzen.

Wie sich 1918 bis 1955 in acht bis zwölf Einheiten gliedern lässt

Eine bewährte Gliederung folgt den fünf Abschnitten der Antwort oben und verteilt die Zeit ungleichmäßig, weil die Abschnitte unterschiedlich viel erklären. Die Gründung der Republik und die Erste Republik brauchen zusammen zwei Einheiten, der Februar 1934 und das Ende der Demokratie eine bis zwei, der März 1938 und die NS-Zeit drei bis vier, die Besatzungszeit mit Staatsvertrag und Neutralität zwei, und die Auseinandersetzung mit der Opferthese eine bis zwei. Wo Ihnen weniger Zeit bleibt, lohnt es sich, die Erste Republik zu verdichten und die Fragen von 1938 und 1945 ausführlich zu behandeln.

Die Gewichtung ergibt sich aus dem Lehrplan 2023 für die Sekundarstufe I und den Vorgaben der AHS-Oberstufe. Wie Themen den Schulstufen zugeordnet sind, entnehmen Sie dem jeweils gültigen Lehrplantext, den das Bundesministerium und die Bildungsdirektion bereitstellen. Hier gilt eine Faustregel: In der 7. und 8. Schulstufe stehen die Ereignisse und die Lebenswelt im Vordergrund, in der Oberstufe kommen Deutungen, Kontroversen und der Umgang mit Erinnerung dazu.

Leistungsfeststellung in GPB erfolgt in der Regel über Mitarbeit, kurze Tests und Referate, nicht über Schularbeiten. Das passt zu diesem Thema, denn Quellenarbeit und Kurzpräsentationen lassen sich gut in Doppeleinheiten anlegen. Am Ende einer Einheit reicht oft eine Sicherung von einer halben Seite, in der Schülerinnen und Schüler eine Quelle einordnen und ein begründetes Urteil formulieren.

Erste Republik: eine Demokratie ohne tragfähigen Konsens

Am 12. November 1918 wurde die Republik Deutschösterreich ausgerufen, ein Tag nach dem Verzicht Kaiser Karls auf die Teilnahme an den Staatsgeschäften. Der Staat verstand sich zunächst als Teil Deutschlands. Der Friedensvertrag von St. Germain 1919 verbot den Anschluss und verlangte den Namen Republik Österreich. Das ist die erste Pointe für den Unterricht: Die Idee eines Zusammenschlusses mit Deutschland war 1918 weit verbreitet und kein nationalsozialistischer Einfall. Wer das auslässt, versteht den März 1938 nur als Überfall und nicht als Zusammenspiel von Druck von außen, Einverständnis im Land und Zwang.

Die Erste Republik war von politischen Lagern geprägt, die sich durch ihre Programme ebenso unterschieden wie durch eigene Vereine, Zeitungen und Wehrverbände. Als Quelle eignet sich der Brand des Justizpalastes am 15. Juli 1927: Er zeigt, wie ein Gerichtsurteil in eine Gewaltexplosion mündete. Aus dem Material lässt sich eine Frage ableiten, die für GPB zentral ist: Was braucht eine Demokratie, damit Konflikte nicht zu Gewalt werden?

Das Ende der parlamentarischen Demokratie liegt in den Jahren 1933 und 1934. Nach der Geschäftsordnungskrise des Nationalrats im März 1933 regierte Bundeskanzler Dollfuß ohne Parlament. Im Februar 1934 kam es zu bewaffneten Kämpfen zwischen Heimwehr und Bundesheer auf der einen Seite und dem Republikanischen Schutzbund auf der anderen, die Sozialdemokratische Partei wurde verboten. Die Maiverfassung von 1934 schuf ein autoritäres Regime, das sich Ständestaat nannte. In der Forschung wird auch der Begriff Austrofaschismus verwendet, und es lohnt sich, diese Begriffsdebatte mit der Oberstufe zu führen, statt einen Begriff vorzugeben.

März 1938: Quellen, die die Frage nach Anteil und Zwang öffnen

Der 12. und 13. März 1938 ist ein Schlüsselmoment, weil er verschiedene Lesarten zulässt. Am Abend des 11. März hielt Bundeskanzler Schuschnigg eine Radioansprache, in der er den Rücktritt erklärte und sagte, man weiche der Gewalt. Am 12. März marschierten deutsche Truppen ein. Am 13. März wurde das Gesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich erlassen. Am 15. März sprach Hitler auf dem Heldenplatz in Wien vor einer großen Menschenmenge. Am 10. April folgte eine Volksabstimmung, die unter Zwang und ohne Teilnahme der Verfolgten stattfand.

Der Unterricht kann diese Ereignisse mit drei Quellen aufschließen, die sich gegenseitig widersprechen. Die Radioansprache zeigt den Blick der Regierung. Fotografien der Menschenmengen zeigen Begeisterung, die nicht zu leugnen ist. Berichte jüdischer Zeitzeuginnen und Zeitzeugen über die Tage danach zeigen, wie rasch Demütigung und Gewalt einsetzten. Die Quellenkritik lautet: Welche Perspektive fehlt, wer hat die Aufnahme gemacht, und welchen Zweck hatte sie? Kein einzelnes Dokument erzählt die ganze Geschichte.

Der Nationalsozialismus in Österreich war auch von Österreichern getragen. Das zeigt sich im Anteil von Österreichern an der Verwaltung des Terrors und an den Verbrechen ebenso wie im Widerstand, der Opfer forderte. Dazu kommen die Verfolgten: Jüdinnen und Juden, Roma und Sinti, politisch Verfolgte, Zeugen Jehovas und andere. Die Stunde sollte beides zeigen, Verantwortung und Verfolgung, ohne sich in einer der beiden Seiten zu verlieren. Bei sensiblen Quellen gilt das Überwältigungsverbot: Bilder und Berichte brauchen Einordnung und Vorwarnung, und niemand muss sich Einzelheiten zumuten lassen, die ihn überfordern.

Die Opferthese: Moskauer Deklaration, Waldheim und Vranitzky

Die Opferthese hat einen konkreten Ursprung. In der Moskauer Deklaration vom 30. Oktober 1943 bezeichneten die Alliierten Österreich als das erste freie Land, das der Aggression Hitlers zum Opfer gefallen sei. Derselbe Text hält aber fest, dass Österreich für die Teilnahme am Krieg an der Seite Hitlerdeutschlands eine Verantwortung trage, der es nicht entrinnen könne. Beide Sätze stehen in derselben Erklärung. Die frühe Zweite Republik zitierte den ersten Teil und überging den zweiten. Das ist ein Lehrstück über selektives Lesen und passt gut in eine Quellenarbeit mit dem Original.

Die Auseinandersetzung kam in den Jahren nach 1986. Bei der Bundespräsidentenwahl wurde Kurt Waldheim, der Kandidat der ÖVP, mit Vorwürfen zu seiner Rolle als Offizier der Wehrmacht auf dem Balkan konfrontiert. Die Debatte, die darauf folgte, zwang die Öffentlichkeit zu fragen, wie ein Land mit seiner Vergangenheit umgeht. 1991 sprach Bundeskanzler Franz Vranitzky im Nationalrat von der Mitverantwortung vieler Österreicher an den Verbrechen des Nationalsozialismus. Wer diese Rede im Unterricht liest, sieht, wie sich ein Selbstbild über Jahrzehnte verschiebt.

Eine Übung für die Oberstufe: Die Klasse erhält drei kurze Textauszüge, einen aus der Moskauer Deklaration, einen aus einer Rede der frühen Zweiten Republik und einen aus der Rede von 1991. Sie ordnet jedem Auszug die Frage zu, wer spricht, zu wem und mit welcher Absicht. Danach formuliert sie ein Urteil darüber, wie sich die Rede über Verantwortung verändert hat. Die Übung braucht eine Doppeleinheit und führt ohne Moralisieren zum Kern: Erinnerung ist nicht festgeschrieben, sie wird politisch ausgehandelt.

Besatzungszeit, Staatsvertrag und Neutralität

Am 27. April 1945 erklärte eine provisorische Regierung unter Karl Renner die Unabhängigkeit Österreichs. Das Land wurde in vier Besatzungszonen geteilt, Wien in vier Sektoren mit einem gemeinsam verwalteten Zentrum. Die Besatzungszeit dauerte bis 1955. Der Staatsvertrag wurde am 15. Mai 1955 im Belvedere in Wien unterzeichnet und stellte die Souveränität wieder her. Das Neutralitätsgesetz wurde am 26. Oktober 1955 beschlossen. Die Verbindung zwischen beidem ist für Schülerinnen und Schüler überraschend: Die Neutralität war nicht Teil des Staatsvertrags, sondern ein Gesetz, das Österreich selbst erließ, nachdem der Abzug der Truppen vereinbart war.

Zum Zeitbudget: Zwei Einheiten reichen für die Besatzungszeit, wenn eine Karte der Zonen und eine Quellenarbeit zum Staatsvertrag im Mittelpunkt stehen. Als Quelle bietet sich ein Foto des Balkonauftritts im Belvedere an, kombiniert mit einem Textauszug. Die Klasse fragt, wer auf dem Bild fehlt, welche Bedingungen erfüllt werden mussten und wie sich der Kontext des beginnenden Kalten Krieges auf die Verhandlungen auswirkte.

Bei der Behandlung der frühen Nachkriegszeit lohnt es sich, den Umgang mit ehemaligen Nationalsozialisten zu streifen: die Entnazifizierung in den ersten Jahren, die Registrierung belasteter Personen und die allmähliche Integration ehemaliger Mitglieder, um die Wahlen von 1949 und danach. Auch dies ist ein Beitrag zur Frage nach Verantwortung und zeigt, wie früh das Spannungsverhältnis zwischen Aufarbeitung und Integration sichtbar wurde.

Was aus dem deutschen Material direkt passt und was Sie anpassen müssen

Die vier unten verlinkten Materialien stammen aus dem deutschen Sortiment und sind für den Geschichtsunterricht in Deutschland geschrieben. Sie sind nicht ministeriell geprüft und nicht auf den österreichischen Lehrplan zugeschnitten. Die Übersicht zeigt, wo sie sich unmittelbar einsetzen lassen und wo die österreichische Perspektive ergänzt werden muss.

Thema Passt direkt Muss ergänzt oder angepasst werden
Friedensordnung nach 1918 Ja, die Pariser Vorortverträge gelten für beide Staaten St. Germain 1919, Anschlussverbot und Namensänderung ergänzen
Aufstieg des Nationalsozialismus Teilweise, der Verlauf in Deutschland erklärt viel Österreich war nicht Deutschland: Heimwehr, Dollfuß-Regime und Februar 1934 ergänzen
Herrschaft des Nationalsozialismus Ja, für Terror, Wirtschaftspolitik und Widerstand «Ostmark», Reichsgaue und österreichische Opfer und Täter ergänzen
März 1938 Nein, im deutschen Material kaum behandelt Eigene Einheit mit Radioansprache, Heldenplatz und Volksabstimmung
Vergangenheitspolitik nach 1945 Teilweise, Besatzungszonen und Entnazifizierung sind ähnlich Moskauer Deklaration, Opferthese, Waldheim 1986 und Vranitzky 1991 ergänzen
Konflikte nach 1945 Ja, als Rahmen für Kalten Krieg und Blockbildung Staatsvertrag 1955 und Neutralitätsgesetz ergänzen

Der Hinweis in der dritten Zeile ist der wichtigste: Im deutschen Material kommt der März 1938 meist nur als Ereignis vor, nicht als Kernpunkt. Wer die Einheit in Österreich anbietet, schreibt sie am besten selbst und nutzt das deutsche Material als Hintergrund. Für Quellen und Hilfen zur Erinnerungsarbeit bieten erinnern.at, die Bildungsdirektion und das Bundesministerium Anlaufstellen.

Material zur österreichischen Zeitgeschichte

Alle vier Titel sind deutsche Materialien. Die Beschreibungen sagen jeweils, wofür sie sich im österreichischen Unterricht eignen und was Sie ergänzen sollten.

Was diese Seite bereitstellt

  • Gliederung in fünf AbschnittenVon der Republik 1918 bis zum Staatsvertrag 1955 mit Zeitbudget in 50-Minuten-Einheiten.
  • Quellen für März 1938Radioansprache, Fotografien und Berichte von Verfolgten, jeweils mit Quellenkritik.
  • Übung zur OpfertheseDrei Textauszüge von 1943 bis 1991 mit Leitfragen zu Absender, Adressat und Absicht.
  • Hinweise zu SchulstufenWas in der 7. und 8. Schulstufe im Vordergrund steht und was die Oberstufe ergänzt.
  • ÜbersetzungstabelleWelche Teile des deutschen Materials passen und welche österreichischen Inhalte fehlen.
  • Hinweise zum ÜberwältigungsverbotWie sensible Quellen eingeordnet werden, ohne zu überfordern.

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Häufige Fragen

Welche Daten gehören zur österreichischen Zeitgeschichte bis 1955 unbedingt dazu?

Der 12. November 1918 mit der Ausrufung der Republik, der Februar 1934 mit dem Bürgerkrieg, der 12. und 13. März 1938 mit Einmarsch und «Anschluss», die Moskauer Deklaration von 1943, der 15. Mai 1955 mit dem Staatsvertrag und der 26. Oktober 1955 mit dem Neutralitätsgesetz. Für die Erinnerungsgeschichte kommen die Waldheim-Debatte 1986 und die Rede von Franz Vranitzky 1991 hinzu.

Wie viele Einheiten braucht das Thema?

Acht bis zwölf Einheiten zu je 50 Minuten reichen, wenn Quellenarbeit im Mittelpunkt steht. Die Erste Republik lässt sich auf zwei Einheiten verdichten, der März 1938 und die NS-Zeit brauchen drei bis vier, Besatzungszeit mit Staatsvertrag und Neutralität zwei, die Auseinandersetzung mit der Opferthese ein bis zwei.

Was bedeutet die Opferthese, und wie unterrichte ich sie?

Gemeint ist die Sichtweise, Österreich sei 1938 das erste Opfer Hitlers gewesen. Sie stützt sich auf die Moskauer Deklaration von 1943, die allerdings auch eine Mitverantwortung festhält. Im Unterricht hilft der Vergleich von Originaltexten aus den Jahren 1943, der frühen Zweiten Republik und 1991: Er zeigt, dass Erinnerung politisch verändert wird.

Kann ich deutsches Material zum Nationalsozialismus in Österreich einsetzen?

Als Hintergrund ja: Für Terror, Wirtschaftspolitik und Widerstand ist es brauchbar. Österreichische Besonderheiten fehlen, vor allem die Erste Republik, der Februar 1934, der März 1938 und die Opferthese. Das Material ist nicht ministeriell geprüft und auf den österreichischen Lehrplan nicht zugeschnitten.

Wie gehe ich mit belastenden Quellen um?

Mit Vorwarnung, Einordnung und Wahlmöglichkeit. Bilder und Berichte von Gewalt werden nur eingesetzt, wenn sie eine Frage beantworten, und niemand wird gezwungen, Einzelheiten anzusehen. Das entspricht dem Überwältigungsverbot. Hilfe bei der Auswahl bieten erinnern.at und die Bildungsdirektion.

Wie lässt sich das Thema ohne Schularbeit beurteilen?

In GPB erfolgt die Leistungsfeststellung in der Regel über Mitarbeit, kurze Tests und Referate. Eine Sicherung von einer halben Seite pro Einheit, in der eine Quelle eingeordnet und ein begründetes Urteil formuliert wird, schafft Material für die Beurteilung und trainiert die Anforderungen der Reifeprüfung.