Der neue Rahmenlehrplan am Gymnasium: was sich im Fachunterricht ändert
Reform WEGM im Unterricht
Der neue Rahmenlehrplan am Gymnasium: was sich im Fachunterricht ändert
Was der neue Rahmenlehrplan der EDK seit August 2024 für die Fachplanung am Gymnasium bedeutet: neue Grundlagenfächer, mehr interdisziplinäres Arbeiten in den Fachschaften und ein kantonal deutlich unterschiedliches Umsetzungstempo.
- 1. August 2024Start des neuen Rahmenlehrplans der EDK
- 3 %Mindestanteil der Unterrichtszeit für interdisziplinäres Arbeiten
- 2neue Grundlagenfächer: Informatik sowie Wirtschaft und Recht
- 26Kantone mit je eigenem Umsetzungstempo
Der Rahmenlehrplan der Erziehungsdirektorenkonferenz gilt seit dem 1. August 2024 und bildet die Grundlage der Reform «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» (WEGM). Neu zählen Informatik sowie Wirtschaft und Recht zu den Grundlagenfächern, und mindestens 3 Prozent der Unterrichtszeit sind für interdisziplinäres Arbeiten vorgesehen. Für den Fachunterricht heisst das: neue Stundenanteile, veränderte Fächerkombinationen und häufiger fachübergreifende Projekte. Wie schnell und in welcher Form die Kantone das umsetzen, ist unterschiedlich — eine einheitliche Frist über die ganze Schweiz gibt es nicht.
Was der neue Rahmenlehrplan konkret regelt
Der Rahmenlehrplan der Erziehungsdirektorenkonferenz löst die bisherige Grundlage für die gymnasiale Maturität ab und gilt seit dem 1. August 2024. Er ist Teil der Reform «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» (WEGM) und legt fest, welche Fächer als Grundlagenfächer, Schwerpunktfächer und Ergänzungsfächer gelten, welche Kompetenzbereiche in den einzelnen Fächern angestrebt werden und wie viel Raum interdisziplinäres Arbeiten im Stundenplan erhalten soll. Für die Fachplanung am Gymnasium in der Schweiz bedeutet das eine Überarbeitung bestehender Lehrmittel- und Reihenplanung, auch wenn viele Unterrichtsinhalte inhaltlich bestehen bleiben.
Anders als eine reine Stundentafel beschreibt der Rahmenlehrplan vor allem Kompetenzbereiche und Bildungsziele, nicht einzelne Unterrichtsinhalte bis ins Detail. Die konkrete Umsetzung in Lektionenzahlen, Fächerkombinationen und Stundentafeln bleibt Sache der Kantone und einzelnen Gymnasien, die den Rahmen unterschiedlich ausfüllen. Für Lehrpersonen heisst das: Der Rahmenlehrplan gibt die Richtung vor, die genaue Umsetzung vor Ort erfahren sie meist über die Schulleitung oder die Fachschaft.
Wichtig für die Einordnung ist, dass der neue Rahmenlehrplan die Maturitätsanerkennungsverordnung ergänzt, nicht ersetzt — beide Dokumente wirken zusammen auf die konkrete Ausgestaltung der Maturität. Wer sich an der eigenen Schule orientieren will, findet die verbindlichen Angaben meist in schulinternen Umsetzungsdokumenten, die auf den kantonalen Rahmen Bezug nehmen, etwa in einem schulinternen Umsetzungskonzept oder in Vorgaben der Fachschaftsleitung.
Für den Unterrichtsalltag lohnt sich zudem die Unterscheidung zwischen dem, was der Rahmenlehrplan als Bildungsziel formuliert, und dem, was am Ende tatsächlich in einer einzelnen Lektion geschieht. Der Rahmenlehrplan beschreibt, wohin sich Kompetenzen über die gesamte gymnasiale Ausbildung entwickeln sollen; die konkrete Abfolge von Themen, Methoden und Lernkontrollen bleibt Sache der Fachschaft und der einzelnen Lehrperson. Wer diese beiden Ebenen sauber trennt, verhindert, dass jede einzelne Unterrichtsstunde am Rahmenlehrplan gemessen wird, obwohl er auf die gesamte Ausbildungszeit angelegt ist.
Informatik und Wirtschaft/Recht als neue Grundlagenfächer
Zwei Fächer wechseln mit dem neuen Rahmenlehrplan ihren Status: Informatik sowie Wirtschaft und Recht zählen neu zu den Grundlagenfächern und damit zum Pflichtprogramm aller Maturandinnen und Maturanden, nicht mehr nur zum Angebot an Schwerpunkt- oder Ergänzungsfächern. Für Fachschaften, die dieses Fach bisher nur als Wahlangebot geführt haben, bedeutet das einen spürbaren Ausbau — mehr Klassen, mehr Lektionen, teils auch mehr Personal.
Für den Informatikunterricht heisst das konkret, Inhalte zu entwickeln, die für alle Profile passen, unabhängig davon, ob Lernende später eher naturwissenschaftlich oder sprachlich-geisteswissenschaftlich ausgerichtet sind. Für Wirtschaft und Recht als Grundlagenfach stellt sich eine ähnliche Frage: Welche Grundlagen brauchen alle, unabhängig vom späteren Schwerpunkt? Beide Fächer profitieren von Anknüpfungspunkten an bestehende gesellschaftswissenschaftliche Inhalte, etwa wenn wirtschaftliche und politische Themen ohnehin schon im Geschichtsunterricht auftauchen, wie bei einer Reihe zu Friedenssicherung als nationale und internationale Herausforderung.
Für Fachschaften ausserhalb dieser beiden Fächer bedeutet der Ausbau indirekt auch eine Verschiebung: Wenn Informatik sowie Wirtschaft und Recht mehr Lektionen erhalten, verändert sich die Lektionentafel insgesamt, was Verhandlungen über Lektionenanteile in anderen Fächern nach sich ziehen kann. Wie diese Verschiebungen konkret ausfallen, entscheidet jede Schule für sich.
Für den Unterricht in Informatik heisst der neue Status zudem, sich stärker als bisher mit heterogenen Vorkenntnissen auseinanderzusetzen: Lernende, die das Fach bisher freiwillig gewählt hätten, sitzen künftig neben solchen, die sich bewusst dagegen entschieden hätten. Differenzierte Einstiegsaufgaben, die sowohl Grundlagen als auch Vertiefung anbieten, helfen, diese Spannweite an Vorwissen aufzufangen, ohne den Unterricht auf das niedrigste gemeinsame Niveau zu reduzieren.
Interdisziplinäres Arbeiten: die 3-Prozent-Vorgabe in der Praxis
Der Rahmenlehrplan schreibt vor, dass mindestens 3 Prozent der Unterrichtszeit für interdisziplinäres Arbeiten vorgesehen sind. Das klingt nach wenig, verlangt aber eine Organisationsform, die viele Fachschaften bisher nicht routinemässig eingeübt haben: Projekte, die von zwei oder mehr Fachschaften gemeinsam verantwortet werden, mit gemeinsamer Bewertung oder zumindest abgestimmten Kriterien.
In der Praxis funktioniert interdisziplinäres Arbeiten am ehesten dort, wo sich Themen bereits inhaltlich berühren: Biologie und Chemie bei molekulargenetischen Fragestellungen wie in einer Reihe zu Molekulargenetischen Grundlagen des Lebens, oder Deutsch und Geschichte bei literarischen Texten mit starkem Zeitbezug. Wer solche Berührungspunkte in der eigenen Fachschaft identifiziert, kann die 3-Prozent-Vorgabe eher als Gelegenheit denn als zusätzliche Pflicht behandeln.
Organisatorisch braucht interdisziplinäres Arbeiten vor allem eines: Zeit für Absprachen zwischen den beteiligten Fachschaften, die im normalen Stundenplan oft fehlt. Schulen, die dafür feste Zeitfenster im Jahresplan reservieren, berichten von deutlich weniger Reibung als solche, die interdisziplinäre Projekte spontan neben dem Tagesgeschäft organisieren. Ein ausführliches Beispiel für ein solches Fach-Tandem beschreibt der Beitrag zu Molekulargenetischen Grundlagen des Lebens im neuen Rahmenlehrplan.
Auch die Frage der Bewertung braucht bei interdisziplinären Projekten eine frühe Klärung: Wird ein Projekt mit einer gemeinsamen Note bewertet, oder erhalten Lernende zwei getrennte Noten für die beteiligten Fächer? Beide Varianten sind je nach Schule möglich, sollten den Lernenden aber vor Beginn des Projekts klar kommuniziert werden, damit sie ihre Arbeitszeit sinnvoll zwischen den Fächern aufteilen können, statt erst am Schluss zu erfahren, wie stark welcher Teil zählt.
Kantonal unterschiedliches Tempo: was das für die Planung bedeutet
Die Umsetzung des Rahmenlehrplans liegt bei den 26 Kantonen, und diese setzen ihn unterschiedlich schnell um. Manche Kantone haben Übergangsfristen für bestehende Jahrgänge definiert, andere führen die Neuerungen gestaffelt nach Fach ein. Eine einheitliche Aussage, ab welchem Schuljahr welche Regel gilt, lässt sich deshalb nicht treffen — verbindlich ist jeweils, was die eigene Bildungsdirektion oder Schulleitung kommuniziert.
Für die Fachplanung heisst das praktisch: Bevor bestehende Unterrichtsreihen überarbeitet werden, lohnt sich ein Blick in die kantonalen Umsetzungsunterlagen oder eine Rückfrage bei der Schulleitung, welche Teile des neuen Rahmenlehrplans für den eigenen Kanton und die eigene Schulstufe bereits verbindlich sind. Wer zu früh von einer schweizweit einheitlichen Frist ausgeht, plant unter Umständen an der eigenen kantonalen Realität vorbei.
Gerade für Fächer mit starkem Bezug zu aktuellem Geschehen, etwa bei einer Unterrichtseinheit zur US-Präsidentschaftswahl 2024, lohnt es sich, die inhaltliche Planung unabhängig vom genauen Umsetzungsdatum des Rahmenlehrplans voranzutreiben — die fachlichen Inhalte bleiben meist relevant, unabhängig davon, wann die neuen Fächerkategorien formal greifen.
Für Fachschaften, die an mehreren Standorten oder in Zusammenarbeit mit Nachbarschulen unterrichten, kommt eine weitere Ebene hinzu: Selbst innerhalb desselben Kantons können einzelne Gymnasien unterschiedlich weit in der Umsetzung sein, je nachdem, wann sie mit der internen Überarbeitung von Stundentafeln und Lehrplänen begonnen haben. Ein Austausch zwischen Fachschaften verschiedener Schulen desselben Kantons hilft, realistisch einzuschätzen, welches Tempo tatsächlich erwartet wird, statt sich allein auf offizielle Ankündigungen zu verlassen.
Passende Unterrichtsreihen im Katalog
Was sich am Gymnasium mit dem neuen Rahmenlehrplan ändert
| Element | Was der Rahmenlehrplan vorgibt | Was in der Schule zu klären ist |
|---|---|---|
| Informatik als Grundlagenfach | Pflichtfach für alle Profile | Wie viele Lektionen, welche Lehrperson, welche Inhalte für alle Profile passen |
| Wirtschaft und Recht als Grundlagenfach | Pflichtfach für alle Profile | Abgrenzung zu bestehenden Wirtschaftsfächern und Schwerpunktangeboten |
| Interdisziplinäres Arbeiten | Mindestens 3 Prozent der Unterrichtszeit | Welche Fachschaften ein Tandem bilden und wie bewertet wird |
| Stundentafel und Fächerkombinationen | Rahmen, kein fixes Schema | Wie sich Lektionenanteile zwischen Fächern verschieben |
| Umsetzungstempo | Kein einheitlicher Termin für alle Kantone | Welche Frist für die eigene Bildungsdirektion gilt |
Folgen für bestehende Unterrichtsreihen und Materialien
Bestehende Unterrichtsreihen verlieren durch den neuen Rahmenlehrplan nicht automatisch ihre Gültigkeit — die fachlichen Inhalte etwa zu literarischen Texten wie Heinrich von Kleists «Die Marquise von O.» bleiben im Kern bestehen. Was sich ändert, ist eher der Rahmen: welchem Fachtyp eine Reihe zugeordnet ist, wie viel Zeit dafür zur Verfügung steht und ob sie sich für interdisziplinäre Projekte eignet. Ein vertiefendes Beispiel dazu liefert der Beitrag zu Heinrich von Kleist im neuen Rahmenlehrplan.
Für Material aus der Sammlung an Unterrichtsreihen heisst das konkret, bei der Auswahl weniger auf die formale Fächerzuordnung im alten System zu achten als auf die inhaltliche Passung zum eigenen Kompetenzbereich. Eine Reihe zu Woyzeck von Georg Büchner etwa lässt sich unabhängig davon einsetzen, ob Deutsch am eigenen Gymnasium gerade neu organisiert wird oder nicht.
Sinnvoll ist, bestehende Reihen mit Blick auf mögliche interdisziplinäre Anknüpfungspunkte durchzugehen, statt sie komplett neu zu entwickeln. Häufig genügt eine Ergänzung um eine gemeinsame Aufgabenstellung mit einem Nachbarfach, um eine bestehende Reihe für die 3-Prozent-Vorgabe nutzbar zu machen.
Eine praktische Vorgehensweise ist, die eigene Sammlung an Reihen einmal systematisch danach durchzugehen, welche Themen sich mit vertretbarem Aufwand für ein Tandem eignen, und diese Liste der Fachschaftsleitung vorzulegen, bevor über neue, eigens für die 3-Prozent-Vorgabe entwickelte Projekte nachgedacht wird. So lässt sich der Mehraufwand der Reform auf ein realistisches Mass begrenzen, statt parallel zum bestehenden Lehrplan ein komplett neues Angebot aufzubauen.
Fachschaften im Umbau: Stundentafeln und Fächerkombinationen
Mit dem Ausbau von Informatik sowie Wirtschaft und Recht verändern sich in vielen Schulen auch die möglichen Fächerkombinationen für Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer. Fachschaften, die bisher enge Absprachen mit Nachbarfächern hatten, müssen diese teils neu aushandeln, wenn sich Stundenanteile verschieben.
Für die Deutschfachschaft etwa, die häufig Anknüpfungspunkte zu Geschichte oder Kunst sucht — etwa bei einem Thema wie der Autor-Rezipienten-Kommunikation —, lohnt sich ein früher Austausch mit den Nachbarfächern darüber, wie sich gemeinsame Projekte unter den neuen Stundenanteilen noch realisieren lassen.
Wo Stundentafeln neu verhandelt werden, hilft es, frühzeitig zu dokumentieren, welche bisherigen interdisziplinären Projekte bereits gut funktioniert haben — diese Erfahrung ist ein Argument bei schulinternen Verhandlungen über künftige Zeitfenster. Ein Beispiel für eine solche Weiterentwicklung zeigt der Beitrag zu Woyzeck im neuen Rahmenlehrplan.
Nicht selten verschärft der Umbau der Stundentafel auch Fragen, die vorher schon latent bestanden — etwa, welches Fach bei knappen Ressourcen zuerst Lektionen abgeben muss. Fachschaften, die frühzeitig transparent machen, welchen Beitrag sie bereits zu interdisziplinären Projekten leisten, stehen in solchen Verhandlungen erfahrungsgemäss besser da als solche, die erst reagieren, wenn die Kürzung bereits beschlossen ist.
Was Lehrpersonen jetzt schon vorbereiten können
Auch ohne restlose Klarheit über das kantonale Umsetzungstempo lassen sich einige Schritte schon jetzt vorbereiten: ein Überblick über mögliche interdisziplinäre Partnerfächer, eine Liste bestehender Reihen, die sich für gemeinsame Projekte eignen, und ein Gespräch mit der Schulleitung darüber, welche Fristen für die eigene Schule schon feststehen.
Wer eine Reihe zu einem geschichtlich-politischen Thema wie Friedenssicherung als nationaler und internationaler Herausforderung plant, kann diese von Beginn an so anlegen, dass ein Modul für eine spätere interdisziplinäre Ergänzung offenbleibt, statt die Reihe später komplett umzubauen.
Für den fachlichen Austausch über Kantonsgrenzen hinweg lohnt sich zudem der Vergleich mit dem österreichischen System, das mit dem Lehrplan 2023 eine ähnliche Reform durchlaufen hat, auch wenn die konkreten Inhalte und Prüfungsformen sich unterscheiden — etwa bei der Vorbereitung auf die mündliche Reifeprüfung, wie sie im Beitrag zu Themenbereichen für die mündliche Reifeprüfung in Österreich beschrieben wird.
Am Ende bleibt die Reform vor allem eine organisatorische Aufgabe, keine inhaltliche Neuerfindung des Fachunterrichts: Wer die eigenen Reihen kennt, weiss meist schon, welche sich für ein Tandem eignen und welche eigenständig bleiben können. Diese Bestandsaufnahme lässt sich unabhängig vom genauen kantonalen Zeitplan beginnen und erleichtert später jede formelle Umsetzung, ganz gleich, wann sie an der eigenen Schule verbindlich wird.
Was für die Fachplanung nach dem neuen Rahmenlehrplan zählt
- Informatik sowie Wirtschaft und Recht gehören neu zu den Grundlagenfächern für alle Profile.
- Mindestens 3 Prozent der Unterrichtszeit sind für interdisziplinäres Arbeiten vorgesehen.
- Der Rahmenlehrplan beschreibt Kompetenzbereiche, keine detaillierten Unterrichtsinhalte.
- Die konkrete Stundentafel legt weiterhin jeder Kanton beziehungsweise jede Schule selbst fest.
- Interdisziplinäre Projekte brauchen feste Zeitfenster für die Absprache zwischen Fachschaften.
- Bestehende Unterrichtsreihen bleiben inhaltlich meist brauchbar, ändern sich eher in Zuordnung und Zeitrahmen.
- Die Umsetzung erfolgt kantonal gestaffelt, eine gesamtschweizerisch einheitliche Frist gibt es nicht.
- Frühzeitige Absprachen mit Nachbarfächern erleichtern spätere Verhandlungen über Lektionenanteile.
Für die Fachplanung lohnt sich ein Abgleich zwischen den eigenen Unterrichtsreihen und möglichen interdisziplinären Anknüpfungspunkten, bevor grössere Anpassungen an die kantonale Umsetzung des Rahmenlehrplans erfolgen.
Häufige Fragen
Gilt der neue Rahmenlehrplan schon für alle Jahrgänge?
Das hängt vom Kanton und teils von der einzelnen Schule ab. Manche Kantone haben Übergangsregelungen für Jahrgänge definiert, die ihre Ausbildung bereits vor dem 1. August 2024 begonnen haben, andere führen die Neuerungen gestaffelt nach Fach ein. Eine schweizweit einheitliche Antwort gibt es nicht — verbindlich ist, was die zuständige Bildungsdirektion oder die eigene Schulleitung kommuniziert.
Müssen alle Lernenden künftig Informatik sowie Wirtschaft und Recht belegen?
Ja, sobald der neue Rahmenlehrplan an der jeweiligen Schule greift, zählen beide Fächer zu den Grundlagenfächern und damit zum Pflichtprogramm aller Profile. Vorher konnten Schulen diese Fächer unterschiedlich handhaben, etwa nur als Schwerpunkt- oder Ergänzungsfach anbieten. Der genaue Zeitpunkt, ab dem das für einen bestimmten Jahrgang gilt, hängt vom kantonalen Umsetzungsplan ab.
Was zählt konkret als interdisziplinäres Arbeiten im Sinn der 3-Prozent-Vorgabe?
Der Rahmenlehrplan definiert das nicht bis ins letzte Detail, meint aber Unterrichtsformen, in denen mindestens zwei Fächer gemeinsam an einer Fragestellung arbeiten, etwa in Form eines gemeinsam betreuten Projekts oder einer fächerübergreifenden Aufgabenstellung. Die genaue Ausgestaltung — ob als eigenes Zeitgefäss oder eingebettet in den Fachunterricht — legt jede Schule im Rahmen der kantonalen Vorgaben selbst fest.
Verlieren bestehende Unterrichtsreihen ihre Gültigkeit?
Nein, inhaltlich bleiben die meisten Reihen brauchbar. Was sich ändert, ist eher der organisatorische Rahmen: welchem Fachtyp eine Reihe zugeordnet wird, wie viel Zeit dafür zur Verfügung steht und ob sie sich für ein interdisziplinäres Tandem eignet. Eine Überarbeitung lohnt sich vor allem dort, wo eine Reihe bereits inhaltliche Berührungspunkte zu einem Nachbarfach hat.
Wo findet man verbindliche Angaben zum eigenen Kanton?
Am zuverlässigsten sind die Umsetzungsunterlagen der zuständigen Bildungsdirektion sowie schulinterne Mitteilungen der Schulleitung, die den kantonalen Rahmen auf die eigene Schule herunterbrechen. Allgemeine Informationen zum Rahmenlehrplan selbst stammen von der Erziehungsdirektorenkonferenz, regeln aber nicht die konkrete Lektionentafel vor Ort. Wer unsicher ist, fragt am besten direkt bei der eigenen Fachschaftsleitung nach, statt sich auf Informationen aus anderen Kantonen zu verlassen.
Wie unterscheidet sich diese Reform vom Lehrplan 2023 in Österreich?
Beide Länder haben ihre Rahmenvorgaben in ähnlichem Zeitraum erneuert, die Systeme unterscheiden sich aber deutlich: Österreich hat mit dem Lehrplan 2023 unter anderem neue Gegenstandsnamen und übergreifende Themen eingeführt und die frühere VWA in die Abschliessende Arbeit überführt. Die Schweizer Reform WEGM betrifft dagegen gezielt die gymnasiale Maturität mit neuen Grundlagenfächern und einer Vorgabe zum interdisziplinären Arbeiten. Direkte Vergleiche zwischen den Systemen sind deshalb nur bedingt möglich.





