Politik und Sozialkunde · Klasse 5 bis 13
Wahlen im Unterricht: von der Kommunal- bis zur Europawahl
Vier Wahlebenen, vier didaktische Zugänge: welche Ebene zu welcher Klassenstufe passt, was auf jeder Ebene erklärt werden muss, warum der ausgefüllte Stimmzettel gerade bei der Kommunalwahl am schwierigsten und der Gegenstand zugleich am greifbarsten ist – und welche Verfahren sich von der Grundschulklassenwahl bis zur Oberstufe wiederverwenden lassen.
4 EbenenKommune, Land, Bund, Europa
Klasse 5–13Sek I und Sek II
4 Verfahrenauf allen Ebenen übertragbar
3–8 Stundenje nach gewähltem Ausschnitt
Als Einstieg eignet sich die Kommunalebene, etwa ab Klasse 5 bis 8, weil sich der Gegenstand anfassen lässt: Bäder, Busse, Spielplätze, Schulgebäude und Bauflächen sind sichtbar, und die Entscheidungen darüber fallen in einem Gremium, das man besuchen kann. Die Landesebene passt in die Klassen 8 bis 10, weil Schule, Polizei und Kultur dort geregelt werden und Lernende die Zuständigkeit unmittelbar erfahren. Die Bundesebene gehört in die Klassen 9 bis 11, sobald Erst- und Zweitstimme, Sperrklausel und Sitzzuteilung rechnerisch bearbeitet werden können. Die Europawahl ist ein Thema der Klassen 10 bis 13, weil das Wahlverfahren zwar einfach ist, das Institutionengefüge dahinter aber Vorwissen verlangt. Didaktisch unterscheiden sich die Ebenen entlang zweier Achsen, die gegenläufig verlaufen: Je näher an der Lebenswelt, desto anspruchsvoller ist in vielen Ländern der Stimmzettel; je abstrakter der Gegenstand, desto schlichter das Ankreuzen. Wer das erkennt, wählt die Ebene nicht nach Aktualität, sondern nach Lernziel.
Die vier Ebenen im Vergleich
Wahlen unterscheiden sich für Lernende nicht in erster Linie durch das Verfahren, sondern durch die Frage, worüber überhaupt entschieden wird. Diese Frage sortiert die vier Ebenen deutlicher als jede Wahlrechtsdefinition, und sie liefert zugleich den Maßstab dafür, welche Ebene in welcher Klassenstufe trägt.
Die Kommune entscheidet über das, was Lernende täglich benutzen: Kindertagesstätten, die Ausstattung und Gebäude der Schulen in kommunaler Trägerschaft, den örtlichen Nahverkehr, Schwimmbäder, Bibliotheken, Sportanlagen, Abfallentsorgung, Straßen und Bauleitplanung. Gewählt werden Gemeinde- oder Stadtrat und Kreistag, in den meisten Ländern zusätzlich Bürgermeisterinnen und Landräte direkt. Das Kommunalwahlrecht ist Landesrecht und unterscheidet sich zwischen den Bundesländern erheblich. Eine Besonderheit gilt bundesweit: Nach Artikel 28 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes sind Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei Kommunalwahlen wahlberechtigt. In mehreren Ländern ist zudem das Wahlalter für Kommunalwahlen abgesenkt, was den Unterricht in der Sek II unmittelbar betrifft.
Das Land regelt das Schulwesen, die Polizei, die Hochschulen, Kultur und den Rahmen, in dem Kommunen überhaupt handeln dürfen. Für Lernende ist diese Ebene deshalb näher, als sie zunächst wirkt: Die Frage, warum die Schule in einem Bundesland anders funktioniert als im Nachbarland, führt direkt in die Zuständigkeitsordnung des Bundesstaats. Auch das Landtagswahlrecht ist Landesrecht. Ob die Wählerin eine oder zwei Stimmen hat, wie eine Sperrklausel ausgestaltet ist und nach welchem Verfahren Sitze zugeteilt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Landeswahlgesetz.
Der Bund ist für die Bereiche zuständig, die sich nicht sinnvoll regional regeln lassen: Verteidigung und Außenpolitik, das Strafrecht, den größten Teil des Steuerrechts, die Sozialversicherungen und das Staatsangehörigkeitsrecht. Die Bundestagswahl arbeitet mit Erst- und Zweitstimme; die Zweitstimme entscheidet über die Stärkeverhältnisse der Parteien. Das Bundeswahlgesetz ist in den vergangenen Jahren geändert worden, deshalb gilt hier besonders: Für die konkret geltenden Regeln zur Sitzzuteilung ist die Bundeswahlleiterin die maßgebliche Quelle, nicht ein Schulbuch aus dem Bestand.
Die europäische Ebene entscheidet gemeinsam mit dem Rat über Rechtsakte in den Bereichen, die der EU übertragen sind – Binnenmarkt, Handel, Wettbewerb, Datenschutz, wesentliche Teile des Umwelt- und Verbraucherrechts, Agrarpolitik – und über den mehrjährigen Haushaltsrahmen. Das Europäische Parlament bestätigt außerdem die Kommission. Gewählt wird in Deutschland mit einer Stimme für eine Liste; die Sitze werden auf die Mitgliedstaaten degressiv proportional verteilt, kleinere Staaten sind also gemessen an ihrer Bevölkerung stärker vertreten. Zur Frage einer Sperrklausel gilt für den Unterricht: Entsprechende Klauseln sind in Deutschland gerichtlich beanstandet worden, und der geltende Stand ergibt sich aus dem Europawahlgesetz in seiner aktuellen Fassung. Prüfen Sie ihn vor der Stunde bei der Bundeswahlleiterin.
Warum die Kommunalebene der beste Einstieg ist
Für einen ersten Zugang zu Wahlen ist die Kommune aus vier Gründen überlegen. Erstens ist der Gegenstand überprüfbar. Eine Klasse kann eine reale Entscheidung ihrer Gemeinde recherchieren, die Sitzung, in der sie gefallen ist, im Ratsinformationssystem nachlesen und die betroffene Einrichtung besuchen. Zweitens ist die Distanz gering: Ratsmitglieder sind erreichbar, und viele Kommunen haben Formate für Schulklassen. Drittens lässt sich Beteiligung jenseits der Wahl zeigen – Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Jugendbeirat, Beteiligungsverfahren bei Bauvorhaben. Viertens ist die Ebene politisch weniger aufgeladen, weil in vielen Räten Wählergruppen und Einzelbewerbungen vertreten sind und die Sachfrage die Zuordnung zu Bundesparteien überlagert.
Ein tragfähiger Einstieg über drei Stunden sieht so aus. In der ersten Stunde sammelt die Klasse in zwanzig Minuten Partnerarbeit alles, was sie an einem gewöhnlichen Schultag benutzt, und ordnet es anschließend in drei Spalten: von der Kommune verantwortet, vom Land, vom Bund. Die Zuordnung wird nicht vorgegeben, sondern begründet, und die strittigen Fälle bleiben stehen. In der zweiten Stunde recherchieren Kleingruppen jeweils einen kommunalen Beschluss der letzten Monate und stellen ihn in drei Minuten vor: Wer hat entschieden, worüber, mit welchem Argument, wen betrifft es? Die dritte Stunde führt die Ergebnisse zusammen und arbeitet den Stimmzettel durch, mit dem der Rat gewählt wird.
Dieser dritte Schritt ist es, der viele Lehrkräfte überrascht. Der kommunale Stimmzettel ist in mehreren Bundesländern der anspruchsvollste von allen: Wählerinnen und Wähler haben dort so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind, dürfen mehrere Stimmen auf eine Person häufen – das Kumulieren – und Stimmen über Listen hinweg verteilen – das Panaschieren. In anderen Ländern gibt es genau eine Stimme für eine Liste. Weil das Landesrecht entscheidet, ist der Blick auf den Stimmzettel der eigenen Kommune vor der Stunde unverzichtbar; die Muster stellen die Kommunen und die jeweilige Landeswahlleitung bereit.
Was auf jeder Ebene erklärt werden muss
Unabhängig von der Ebene sind es vier Punkte, ohne die Lernende ein Ergebnis nicht lesen können. Sie kehren in jeder Reihe wieder, nur mit anderen Werten.
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Wie viele Stimmen habe ich, und was bewirkt jede davon? Eine Stimme für eine Liste, zwei Stimmen mit unterschiedlicher Funktion oder so viele Stimmen wie Sitze – das ist der erste und häufigste Verständnisfehler. Klären lässt er sich in zehn Minuten mit einem echten Musterstimmzettel, nicht mit einer Beschreibung.
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Kumulieren und Panaschieren, wo es sie gibt. Beide Verfahren stärken die Auswahl einzelner Personen gegenüber der Listenreihenfolge der Parteien. Wo das Landesrecht sie vorsieht, gehören sie in den Unterricht, weil sie zeigen, dass Wählen mehr sein kann als das Ankreuzen eines Namens. Wo es sie nicht gibt, ist der Vergleich mit einem Nachbarland ein guter Weg, das eigene System bewusst zu machen.
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Sperrklauseln. Ob es eine gibt, wie hoch sie liegt und welche Ausnahmen gelten, ergibt sich aus dem jeweiligen Wahlrecht und unterscheidet sich zwischen den Ebenen. Der Lerngegenstand ist nicht die Zahl, sondern der Effekt: Stimmen für Listen unterhalb der Schwelle fließen nicht in die Verteilung ein, weshalb der Sitzanteil der übrigen Listen über ihrem Stimmenanteil liegt.
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Sitzzuteilung. Aus Stimmenanteilen werden über ein Rechenverfahren ganze Sitze. Welches Verfahren angewandt wird, hängt von Ebene und Land ab; in Deutschland kommen Hare/Niemeyer, Sainte-Laguë und in älteren Regelungen d'Hondt vor. Für den Unterricht genügt es, ein Verfahren an einem kleinen Beispiel vollständig durchzurechnen und anschließend zu prüfen, ob ein anderes Verfahren dasselbe Ergebnis liefert.
Ein häufiger Fehler besteht darin, diese vier Punkte als Vorspann abzuarbeiten und erst danach zum Ergebnis zu kommen. Wirksamer ist die umgekehrte Reihenfolge: Die Klasse sieht zuerst ein reales Ergebnis mit Stimmen- und Sitzanteilen, stellt die Abweichung selbst fest und arbeitet die Verfahren als Erklärung dieser Abweichung heraus.
Vier Verfahren, die auf allen Ebenen tragen
Wer Wahlen mehrfach unterrichtet, sollte nicht jedes Mal von vorn beginnen. Vier Verfahren lassen sich über alle Ebenen und Jahrgänge hinweg wiederverwenden und werden mit jeder Wiederholung schneller.
Die Zuständigkeitsprüfung. Zu jeder Forderung wird gefragt, welche Ebene sie umsetzen könnte. Das Verfahren dauert wenige Minuten, klärt Missverständnisse zuverlässiger als jede Erklärung und funktioniert von Klasse 5 bis zur Abiturvorbereitung. Die Kategorienmarkierung. Jede Aussage aus einem Programm oder einer Nachricht wird als Tatsachenbehauptung, Werturteil oder politische Forderung markiert, bevor sie bewertet wird. Die Anteilsrechnung. Stimmenanteil, Sitzanteil und Veränderung in Prozentpunkten werden getrennt notiert; die Unterscheidung von Prozent und Prozentpunkten ist auf jeder Ebene dieselbe. Der Quellenstempel. Jede Zahl wird mit Quelle, Status und Zeitpunkt an die Tafel geschrieben, weil sich Prognose, Hochrechnung, vorläufiges und endgültiges Ergebnis unterscheiden.
Diese vier Routinen sind der eigentliche Ertrag einer Wahlreihe. Ein konkretes Ergebnis veraltet, die Verfahren nicht. Wer sie einmal etabliert hat, kann jede kommende Wahl in drei bis vier Stunden bearbeiten, weil nur noch die Werte ausgetauscht werden.
Die Ebenen im Überblick
Die Tabelle fasst zusammen, was auf welcher Ebene entschieden wird, welche wahlrechtliche Besonderheit dort zu klären ist und in welcher Klassenstufe sich der Zugang bewährt hat. Alle Angaben zum Kommunal- und Landtagswahlrecht stehen unter dem Vorbehalt des jeweiligen Landesrechts.
| Ebene |
Was dort entschieden wird |
Besonderheit des Wahlrechts |
Passende Klassenstufe |
Kommune Gemeinde- und Stadtrat, Kreistag, vielerorts Direktwahlen |
Kitas, Schulgebäude und Ausstattung, Nahverkehr, Bäder, Bibliotheken, Abfall, Straßen, Bauleitplanung |
Landesrecht; je nach Land eine Listenstimme oder so viele Stimmen wie Sitze, dann häufig mit Kumulieren und Panaschieren. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind wahlberechtigt (Art. 28 Abs. 1 S. 3 GG); in mehreren Ländern abgesenktes Wahlalter |
Klasse 5 bis 8; als Exkursionsanlass auch darüber hinaus |
Land Landtag, Bürgerschaft, Abgeordnetenhaus |
Schule und Bildung, Polizei, Hochschulen, Kultur, Kommunalverfassung, Landesplanung |
Landesrecht; je nach Land eine oder zwei Stimmen, unterschiedlich ausgestaltete Sperrklauseln und Zuteilungsverfahren. Maßgeblich ist das Landeswahlgesetz und die Landeswahlleitung |
Klasse 8 bis 10, in der Sek II mit Regierungsbildung |
Bund Deutscher Bundestag |
Verteidigung und Außenpolitik, Strafrecht, überwiegender Teil des Steuerrechts, Sozialversicherungen, Staatsangehörigkeit |
Erst- und Zweitstimme; die Zweitstimme bestimmt die Stärkeverhältnisse. Das Bundeswahlgesetz wurde zuletzt geändert – für die geltende Sitzzuteilung ist die Bundeswahlleiterin die verbindliche Quelle |
Klasse 9 bis 11, mit Sitzrechnung ab Klasse 9 |
Europa Europäisches Parlament |
Rechtsakte gemeinsam mit dem Rat in EU-Zuständigkeiten wie Binnenmarkt, Handel, Datenschutz, Umwelt- und Verbraucherrecht, Agrarpolitik; Haushaltsrahmen; Bestätigung der Kommission |
In Deutschland eine Stimme für eine Liste, also der einfachste Stimmzettel. Sitzverteilung auf die Mitgliedstaaten degressiv proportional. Zur Sperrklausel den geltenden Stand des Europawahlgesetzes prüfen |
Klasse 10 bis 13; setzt Grundwissen zu EU-Institutionen voraus |
Material für die einzelnen Ebenen
Die folgenden Reihen decken die Ebenen Land und Bund mit ausgearbeiteten Stunden ab und lassen sich als Vorlage für die Kommunal- und Europaebene weiterverwenden, weil die Verfahren identisch bleiben und nur die Werte wechseln.
Grundlagen und SimulationSek I · Landesebene
Unterrichtsreihe
Wahlgrundsätze, Stimmzettel, Wahlablauf und Auszählung als Handlungsformat mit vollständiger Anleitung für eine Klassenwahl. Lohnt sich, wenn eine Lerngruppe das Verfahren zum ersten Mal selbst durchführen soll; die Vorlagen funktionieren auch mit einem kommunalen Anlass.
Wahlsystem und SitzeSek II · Landesebene
Unterrichtsreihe
Personalisierte Verhältniswahl, Sperrklausel, Sitzzuteilung und der Weg von der Wahl zur Regierung, mit Rechenaufgaben und Lösungen. Passend, wenn die Sitzrechnung von den Lernenden selbst durchgeführt und nicht bloß nachvollzogen werden soll.
BundesebeneSek I · mehrere Reihen
Paket
Umfangreiche Sammlung zur Bundesebene mit Erst- und Zweitstimme, Parteien, Wahlkampf und Regierungsbildung. Sinnvoll, wenn die Bundestagswahl als ausgearbeiteter Referenzfall dienen soll, an dem die Verfahren für andere Ebenen eingeübt werden.
Zweiter LandesfallSek I · Vergleich
Unterrichtsreihe
Dieselbe Struktur für ein zweites Bundesland. Brauchbar für den Vergleich zweier Landeswahlrechte, mit dem sich zeigen lässt, dass Stimmenzahl, Sperrklausel und Zuteilungsverfahren Landesrecht sind und nicht bundesweit gelten.
Die Materialien sind privat erstellt und nicht ministeriell geprüft. Welche Inhalte in Ihrem Jahrgang vorgesehen sind, ergibt sich aus den Vorgaben der zuständigen Stelle Ihres Bundeslandes.
Anschluss an Klassen- und Juniorwahlen
Eine Wahlreihe gewinnt erheblich, wenn die Klasse den Vorgang einmal selbst durchführt. Dafür gibt es zwei Formate mit unterschiedlichem Anspruch. Die Klassenwahl ist die kleine Form: Gewählt wird über eine echte Frage aus dem Schulalltag, mit Wählerverzeichnis, Wahlkabine, Urne und öffentlicher Auszählung. Sie funktioniert ab der Grundschule und braucht eine Doppelstunde. Ihr Lernwert liegt in den Wahlgrundsätzen – allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim –, die im Vollzug erfahrbar werden statt definiert zu bleiben.
Die Juniorwahl ist die große Form: eine Parallelwahl zu einer realen Wahl mit dem echten Stimmzettel, organisiert über mehrere Klassen oder die ganze Schule, mit Wahlvorstand, Öffnungszeiten und einer Auszählung am Wahltag. Der Aufwand ist höher, der Ertrag ebenfalls, weil die Lernenden ihr Ergebnis anschließend mit dem amtlichen vergleichen können. Für die organisatorische Seite lohnt sich ein Vorlauf von mehreren Wochen und eine Absprache mit der Schulleitung. Inhaltlich gilt bei beiden Formaten dieselbe Regel: Es werden keine persönlichen Parteipräferenzen abgefragt, weder vorher noch nachher, und das Ergebnis wird als aggregierte Zahl behandelt, nicht als Aussage über einzelne Lernende.
Für die Auswertung reicht in beiden Fällen eine halbe Stunde. Drei Fragen tragen sie: Wie unterscheidet sich unser Ergebnis vom amtlichen, welche Erklärungen sind denkbar, und welche davon können wir mit unseren Daten überhaupt prüfen? Die dritte Frage ist die wichtigste, weil sie den häufigsten Fehler im Umgang mit Wahldaten verhindert – aus einem Gruppenergebnis auf einzelne Personen zu schließen.
Was Landesrecht bedeutet und wo Sie nachsehen
Zwei der vier Ebenen sind vollständig landesrechtlich geregelt. Das hat für die Unterrichtsvorbereitung eine praktische Folge: Aussagen über Stimmenzahl, Kumulieren und Panaschieren, Sperrklauseln, Wahlalter und Zuteilungsverfahren gelten immer nur für ein Bundesland und nicht allgemein. Ein Arbeitsblatt aus einem anderen Land kann in der Struktur passen und in den Details falsch sein.
Verbindliche Auskunft geben drei Stellen. Die Landeswahlleitung des jeweiligen Landes veröffentlicht Wahlrecht, Musterstimmzettel und Ergebnisse für Landtags- und Kommunalwahlen. Die Bundeswahlleiterin ist zuständig für Bundestags- und Europawahl. Die Landeszentrale für politische Bildung stellt didaktisch aufbereitete Materialien bereit, oft mit landesspezifischen Erklärungen zum Kommunalwahlrecht. Wer vor einer Reihe zehn Minuten in diese drei Quellen investiert, vermeidet die meisten inhaltlichen Fehler, die in Wahleinheiten vorkommen.
Weiteres Material zu Wahlen und Demokratie
Diese Reihen vertiefen einzelne Aspekte der vier Ebenen oder verbinden sie mit angrenzenden Themen.
Die Bausteine dieser Seite im Überblick
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Vergleich der vier EbenenZuständigkeiten, Wahlsystem und Nähe zur Lebenswelt in einer Übersicht.
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Dreistündiger Einstieg über die KommuneZuordnungsaufgabe, Recherche eines realen Beschlusses, Arbeit am Musterstimmzettel.
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Vier Pflichtpunkte je EbeneStimmenzahl, Kumulieren und Panaschieren, Sperrklausel, Sitzzuteilung.
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Vier übertragbare RoutinenZuständigkeitsprüfung, Kategorienmarkierung, Anteilsrechnung, Quellenstempel.
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Klassenwahl und JuniorwahlZwei Formate mit unterschiedlichem Aufwand samt Auswertung in einer halben Stunde.
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Hinweise auf verbindliche QuellenLandeswahlleitung, Bundeswahlleiterin und Landeszentrale für politische Bildung.
Weiterlesen
Diese Beiträge und Seiten vertiefen einzelne Schritte dieser Übersicht.
Häufige Fragen
Mit welcher Wahlebene sollte ich in einer neuen Lerngruppe beginnen?
Mit der Kommune. Der Gegenstand ist sichtbar und überprüfbar, das entscheidende Gremium erreichbar, und Beteiligung lässt sich jenseits der Wahl zeigen. Für die Klassen 5 bis 8 ist das der tragfähigste Zugang. Beachten Sie, dass der kommunale Stimmzettel in mehreren Ländern der komplizierteste von allen ist – Gegenstand und Verfahren haben hier unterschiedliche Schwierigkeitsgrade.
Warum unterscheiden sich Angaben zum Wahlrecht je nach Bundesland?
Weil Kommunal- und Landtagswahlrecht Landesrecht sind. Stimmenzahl, Kumulieren und Panaschieren, Ausgestaltung der Sperrklausel, Wahlalter und Zuteilungsverfahren regelt jedes Land selbst. Ein Arbeitsblatt aus einem anderen Land kann strukturell passen und in den Einzelheiten falsch sein. Verbindlich sind das Landeswahlgesetz und die Landeswahlleitung des eigenen Landes.
Was ist der Unterschied zwischen Kumulieren und Panaschieren?
Beim Kumulieren häufen Wählerinnen und Wähler mehrere ihrer Stimmen auf eine einzelne Bewerbung. Beim Panaschieren verteilen sie Stimmen über die Listen verschiedener Parteien und Wählergruppen hinweg. Beides stärkt die Auswahl von Personen gegenüber der Reihenfolge, die eine Liste vorgibt. Ob es diese Möglichkeiten gibt, hängt vom Landesrecht ab; sie kommen vor allem bei Kommunalwahlen vor.
Wie erkläre ich die Sitzzuteilung, ohne mich in Mathematik zu verlieren?
Rechnen Sie ein einziges Verfahren an einem kleinen, erfundenen Beispiel mit wenigen Listen und einer überschaubaren Sitzzahl vollständig durch. Erst danach lohnt der Blick auf ein reales Ergebnis. Der Lerngegenstand ist nicht die Formel, sondern die Einsicht, dass Sitzanteil und Stimmenanteil auseinanderfallen und dass das Verfahren diese Abweichung erzeugt.
Kann ich eine Juniorwahl auch ohne offiziellen Wahltermin durchführen?
Ja, dann allerdings als Klassenwahl über eine reale Frage aus dem Schulalltag. Sie braucht eine Doppelstunde und vermittelt die Wahlgrundsätze im Vollzug. Die Parallelwahl zu einer echten Wahl hat den zusätzlichen Wert, dass sich das eigene Ergebnis mit dem amtlichen vergleichen lässt; sie verlangt dafür mehrere Wochen Vorlauf und eine Absprache mit der Schulleitung.
Wie halte ich die Reihe politisch zurückhaltend?
Über Verfahren statt über Themenvermeidung. Es gibt keine Wahlempfehlung und keine Abfrage persönlicher Parteipräferenzen. Aussagen werden als Tatsachenbehauptung, Werturteil oder Forderung markiert, bevor sie bewertet werden, strittige Fragen erscheinen mit begründeten Gegenpositionen, und Ergebnisse werden als aggregierte Daten behandelt, nie als Aussage über einzelne Lernende oder ganze Regionen.