Informatik, Sek I
Wie funktioniert Künstliche Intelligenz?
Grundlagen zu maschinellem Lernen und Verantwortung für Klasse 7 bis 10, als fachlicher Einstieg vor jeder Diskussion über KI-Regeln geeignet.
3 Materialien = 15 % · 4 = 20 % · 5 = 25 % Rabatt.
Automatisch an der Kasse – ohne Code.
Künstliche Intelligenz · Schulrecht · Ländervergleich
Kein Bundesland hat den Einsatz von KI in der Schule bislang gesetzlich abschließend geregelt. Stattdessen veröffentlichen die Kultusministerien Handreichungen und Leitfäden mit unterschiedlicher Verbindlichkeit. Diese Seite ordnet die Regelungen aller 16 Länder ein und zeigt, was Lehrkräfte dokumentieren sollten.
Es gibt keine bundeseinheitliche Rechtsvorschrift zum KI-Einsatz an Schulen, stattdessen veröffentlicht jedes Bundesland eigene Handreichungen mit unterschiedlicher Verbindlichkeit, eingebettet in die gemeinsame Handlungsempfehlung der Kultusministerkonferenz vom 10. Oktober 2024 (Stand der Länderübersicht: Juli 2026, Quellen unten). Für den fachlichen Einstieg eignen sich Wie funktioniert Künstliche Intelligenz?, Umgang mit KI-Tools und Prompt-Kompetenz und KI und Verantwortung.
Die Kultusministerkonferenz hat am 10. Oktober 2024 eine „Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen“ beschlossen, erarbeitet unter Federführung von Nordrhein-Westfalen (Quelle: kmk.org, bildungsserver.de). Diese Empfehlung setzt einen gemeinsamen Orientierungsrahmen, ist aber selbst kein Gesetz und bindet die einzelnen Länder nicht unmittelbar. Ergänzend liegt seit Januar 2024 ein Impulspapier der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK) zu Sprachmodellen vor.
Auf dieser Grundlage haben die Bundesländer eigene Dokumente veröffentlicht, deren Rechtsnatur stark variiert. Baden-Württemberg hat den KI-Einsatz mit der Digitalunterrichtsverordnung (DUVO) und einer Änderung des Schulgesetzes rechtsverbindlich geregelt. Die meisten anderen Länder, darunter Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Thüringen, arbeiten mit Handlungsleitfäden oder Handreichungen, die Orientierung geben, aber keine Rechtsverbindlichkeit im engeren Sinn besitzen. Einzelne Länder wie Rheinland-Pfalz und das Saarland setzen stärker auf konkrete Tool-Portale und Lizenzangebote als auf schriftliche Leitfäden.
Für Lehrkräfte bedeutet das: Eine Handreichung ist keine Zulassung und kein Gesetz, sondern eine fachliche Einordnung, wie KI-Systeme im Unterricht sinnvoll und verantwortungsbewusst genutzt werden können. Verbindliche Pflichten, etwa zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten in Schülerarbeiten, regeln häufig erst schulinterne Vereinbarungen oder Prüfungsordnungen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung; prüfen Sie die für Ihre Schule geltende Fassung beim zuständigen Kultusministerium.
Die folgenden Materialien vermitteln Grundlagenwissen zu KI, unabhängig von der jeweiligen Landeshandreichung einsetzbar.
Informatik, Sek I
Grundlagen zu maschinellem Lernen und Verantwortung für Klasse 7 bis 10, als fachlicher Einstieg vor jeder Diskussion über KI-Regeln geeignet.
Informatik, Sek I
Vermittelt einen reflektierten Umgang mit KI-Tools und Prompt-Kompetenz, direkt anschlussfähig an schulinterne KI-Regeln.
Ethik, Sek I
Ethische Fragen zu KI-Nutzung, Verzerrung und Verantwortung, geeignet zur Vorbereitung eigener Klassenregeln zum KI-Einsatz.
Berufsschule
Behandelt KI-Auswirkungen auf die Arbeitswelt für WiSo und Recht in der Berufsschule, mit Bezug zu Verantwortung und Regulierung.
Mathematik
Macht die mathematischen Grundlagen von KI-Systemen greifbar, als fachübergreifende Ergänzung zum Thema KI-Kompetenz geeignet.
Weil die meisten Landeshandreichungen Orientierung statt starrer Vorschrift geben, bleibt die konkrete Umsetzung an der einzelnen Schule oder in der einzelnen Fachkonferenz. Bewährt hat sich, KI-Regeln nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit bestehenden Regelungen zu Hilfsmitteln und Prüfungsordnungen zu entwickeln, etwa zur Frage, was als eigenständige Leistung gilt, wenn ein Schüler oder eine Schülerin ein KI-Tool zur Überarbeitung genutzt hat.
Fachkonferenzen sollten drei Ebenen unterscheiden: die Nutzung von KI durch Lehrkräfte zur Unterrichtsvorbereitung, die Nutzung durch Schülerinnen und Schüler im Unterricht mit pädagogischer Begleitung, und die Nutzung bei bewerteten Leistungen wie Hausaufgaben oder Klausuren. Für die dritte Ebene empfiehlt die KMK-Handlungsempfehlung eine transparente Kennzeichnungspflicht, deren konkrete Ausgestaltung die Schulen selbst festlegen.
Datenschutz ist ein weiterer Punkt, den viele Landeshandreichungen explizit ansprechen: Bei der Nutzung von KI-Chatbots mit Schülerdaten gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorgaben der Schule unverändert. Einige Länder, etwa Sachsen-Anhalt und Sachsen, stellen dafür datenschutzkonforme Landesportale bereit, statt kommerzielle Tools direkt zu empfehlen.
Stand: Juli 2026. Zusammengestellt auf Basis der veröffentlichten Dokumente der Kultusministerien und Landesinstitute (Quelle: paukki.de, Ländersammlung Stand Juli 2026, gegengeprüft mit den Originaldokumenten der jeweiligen Ministerien). Alle Regelungen sind in die gemeinsame KMK-Handlungsempfehlung vom 10. Oktober 2024 eingebettet.
| Bundesland | Regelungsart | Dokument | Verbindlichkeit |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Gesetz und Verordnung | Digitalunterrichtsverordnung (DUVO), § 115b Schulgesetz | Rechtsverbindlich |
| Bayern | Handreichung | Handlungsleitfaden „KI in der pädagogischen Praxis“ (Mai 2026) | Ministerielle Orientierung |
| Berlin | Handreichung | Empfehlungen für KI-Anwendungen am Beispiel ChatGPT (2. Fassung 2024) | Ministerielle Orientierung |
| Brandenburg | Handreichung | Handlungsleitfaden zur Nutzung textgenerierender KI (2023) | Ministerielle Orientierung |
| Bremen | Handreichung | Empfehlung zum Umgang mit KI-Tools in Schulen (2026) | Ministerielle Orientierung |
| Hamburg | Handreichung | Leitlinien für KI-Systeme in Schule und Unterricht (Landesinstitut, 2024) | Ministerielle Orientierung |
| Hessen | Handreichung | „KI in Schule und Unterricht“ (2023) | Ministerielle Orientierung |
| Mecklenburg-Vorpommern | Handreichung | Handlungsleitfaden: Generative KI-Systeme erkunden (2024) | Ministerielle Orientierung |
| Niedersachsen | Handlungsempfehlung | NLQ-Empfehlung zum KI-Einsatz (2023) | Landesinstituts-Empfehlung |
| Nordrhein-Westfalen | Handreichung | Handlungsleitfaden zum Umgang mit textgenerierender KI (Februar 2023) | Ministerielle Orientierung |
| Rheinland-Pfalz | Portal und Lizenz | Portal „KI im Klassenzimmer“ mit fobizz-Lizenz | Steuerung über Tool-Zugang |
| Saarland | Pflicht-Zertifikat und Tool | Zertifikatskurs „Grundlagen der KI“, Plattform AIS.chat (2025/26) | Struktur über Tool-Zugang |
| Sachsen | Portal und Ergänzungen | MeSax-Portal, KI-Ergänzungen zu „Wissenschaftliches Arbeiten“ (seit 2023) | Landesinstituts-Empfehlung |
| Sachsen-Anhalt | Handreichung | „Sprachmodelle im Schulunterricht“ (2023), „Komplexe Leistungen und generative KI“ (2025) | Landesinstituts-Empfehlung (LISA) |
| Schleswig-Holstein | Handreichung | „KI@Schule – Tipps zur ersten Orientierung“ (IQSH, 2023) | Ministerielle Orientierung |
| Thüringen | Handreichung | „Umgang mit generativen KI-Modellen: Handlungsleitfaden“ (2023) | Ministerielle Orientierung |
Nein. Es gibt die Handlungsempfehlung der Kultusministerkonferenz vom 10. Oktober 2024 als gemeinsamen Orientierungsrahmen, aber keine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung. Jedes Bundesland veröffentlicht eigene Handreichungen mit unterschiedlicher Verbindlichkeit, siehe Tabelle oben, Stand Juli 2026.
Baden-Württemberg hat mit der Digitalunterrichtsverordnung (DUVO) und einer Ergänzung des Schulgesetzes eine rechtsverbindliche Grundlage geschaffen. Die meisten anderen Länder arbeiten mit Handreichungen ohne diese Verbindlichkeit, Details in der Länderübersicht oben.
Die KMK-Handlungsempfehlung rät zu Transparenz beim KI-Einsatz, die konkrete Kennzeichnungspflicht legt aber jede Schule oder Fachkonferenz selbst fest. Prüfen Sie die Vorgaben Ihrer Schule und die jeweilige Landeshandreichung für Details.
Nur, wenn das Tool die schulischen Datenschutzvorgaben erfüllt und keine personenbezogenen Daten unzulässig verarbeitet werden. Mehrere Länder, etwa Sachsen und Sachsen-Anhalt, stellen dazu eigene datenschutzkonforme Portale bereit statt kommerzielle Tools direkt zu empfehlen.
Die Tabelle auf dieser Seite nennt Dokumenttitel und Herausgeber je Bundesland, Stand Juli 2026. Da sich Handreichungen regelmäßig weiterentwickeln, prüfen Sie die aktuelle Fassung direkt über die Website des zuständigen Kultusministeriums oder Landesinstituts.
Sinnvoll ist die Unterscheidung zwischen KI-Nutzung durch Lehrkräfte, begleiteter Nutzung im Unterricht und Nutzung bei bewerteten Leistungen. Die Checkliste weiter oben nennt sechs Punkte, die dabei dokumentiert werden sollten.