Kantonale Unterschiede: was sich von Kanton zu Kanton ändert

Kantonale Unterschiede einordnen

Kantonale Unterschiede: was sich von Kanton zu Kanton ändert

Diese Seite ordnet, was am Lehrplan 21 gesamtschweizerisch gilt und was die Kantone selbst regeln — von Niveaubezeichnungen über die Lektionentafel bis zur Reform der gymnasialen Maturität.

  • 26Kantone, die den Lehrplan 21 unterschiedlich umsetzen
  • 3Zyklen, in denen der Lehrplan 21 fachlich gleich aufgebaut ist
  • 1. August 2024Datum, seit dem der EDK-Rahmenlehrplan zur Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität gilt
  • 45 MinutenDauer einer Lektion, auf die sich Zeitangaben in der Lektionentafel beziehen

Kantonale Unterschiede zeigen sich vor allem bei Niveaubezeichnungen, beim Einführungszeitpunkt der Fremdsprachen, in der Lektionentafel, beim Übertrittsverfahren am Ende des Zyklus 2 und beim Tempo der Reform zur gymnasialen Maturität. Der Lehrplan 21 selbst ist über alle Kantone hinweg fachlich gleich aufgebaut, die Umsetzung liegt bei den Kantonen. Wer Unterrichtsmaterial zwischen Kantonen weitergibt, prüft deshalb nicht den fachlichen Kern erneut, sondern die organisatorischen Rahmenbedingungen vor Ort.

Was der Lehrplan 21 für alle Kantone gemeinsam vorgibt

Der Lehrplan 21 ist von den deutsch- und mehrsprachigen Kantonen gemeinsam erarbeitet worden und gilt in seiner fachlichen Struktur überall gleich: die Einteilung in Fachbereiche, die drei Zyklen, die Beschreibung der Kompetenzbereiche. Wer Unterrichtsmaterial für den Fachbereich Räume, Zeiten, Gesellschaften oder für Wirtschaft, Arbeit, Haushalt sucht, findet dieselbe Fachbereichslogik unabhängig davon, ob die Schule in Bern, Luzern oder St. Gallen liegt.

Die Gemeinsamkeit endet an der Stelle, wo der Lehrplan die konkrete Ausgestaltung den Kantonen überlässt: wie ein Niveau heisst, wie viele Lektionen ein Fachbereich pro Woche erhält, wann eine zweite Fremdsprache beginnt, wie der Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I geregelt ist. Diese Fragen beantwortet der Lehrplan 21 selbst nicht, sie stehen in kantonalen Erlassen und Lektionentafeln.

Für die Praxis bedeutet das eine einfache Unterscheidung: Fachliche Substanz eines Materials lässt sich meist unverändert von einem Kanton in einen anderen übertragen, organisatorische Angaben dagegen nicht. Eine Reihe wie Multilateraler Interessenausgleich nach dem Dreissigjährigen Krieg transportiert historische Analysekompetenz, die kantonsunabhängig gilt, während Lektionenzahl und Prüfungsform vor Ort geprüft werden müssen.

Wer selbst den Kanton wechselt, merkt diese Trennung meist zuerst an der Verwaltung: Die fachliche Einarbeitung in ein neues Kollegium verläuft in der Regel rascher als die Einarbeitung in die kantonalen Formulare, Fristen und Meldewege, die mit dem neuen Anstellungsort verbunden sind. Diese Erfahrung lässt sich auf Unterrichtsmaterial übertragen: Der fachliche Teil ist selten das Problem, die organisatorische Einordnung braucht dagegen Zeit.

Niveaubezeichnungen, die von Kanton zu Kanton wechseln

Die Sekundarstufe I ist in den meisten Kantonen in Niveaus oder Typen gegliedert, die unterschiedliche Anforderungen abbilden. Die Bezeichnungen dafür sind nicht einheitlich: Manche Kantone sprechen von Sek A, B und C, andere von Real, Sek und Bez, wieder andere von Niveau I und II innerhalb einer kooperativen Schule. Ein Material, das für «Sek A» geschrieben wurde, sagt für eine Schule mit anderer Bezeichnung zunächst wenig, auch wenn das Anforderungsniveau vergleichbar sein kann.

Wer Material zwischen Kantonen weitergibt oder übernimmt, sollte deshalb nicht von der Bezeichnung ausgehen, sondern von der Beschreibung des Anforderungsniveaus im Material selbst: wie offen die Aufgabenstellungen sind, wie viel Vorwissen vorausgesetzt wird, wie viel selbstständige Textarbeit verlangt wird. Diese Merkmale lassen sich mit dem eigenen Niveau abgleichen, ohne dass die Bezeichnung übereinstimmen muss.

In der Praxis hilft ein kurzer Realitätscheck: eine Aufgabe testweise mit einer leistungsstarken und mit einer leistungsschwächeren Gruppe der eigenen Klasse durchgehen, bevor sie in einer neuen Niveaustruktur fest eingeplant wird. Das ersetzt keine systematische Einstufung, zeigt aber rasch, ob die Passung realistisch ist.

Für Sammlungen von Unterrichtsmaterial bedeutet die uneinheitliche Bezeichnung, dass eine Angabe wie ein mittleres Anforderungsniveau verlässlicher ist als eine kantonsspezifische Bezeichnung, weil sie nicht an eine bestimmte Schulstruktur gebunden ist. Wer Material für die eigene Schule sucht, liest deshalb eher die Beschreibung des Anforderungsniveaus als den Namen der Niveaustufe.

ERG und die Zürcher Bezeichnung RKE

Der Fachbereich Ethik, Religionen, Gemeinschaft heisst im Zürcher Lehrplan abweichend Religionen, Kulturen, Ethik, kurz RKE. Inhaltlich decken sich beide Bezeichnungen weitgehend, wer aber Material für eine Zürcher Schule sucht oder ein Zürcher Material an anderer Stelle einordnen will, sollte diese Abweichung kennen, damit die Suche nicht ins Leere läuft.

Ähnliche, wenn auch seltener dokumentierte Abweichungen können auch bei anderen Fachbereichen auftreten, wenn ein Kanton eine eigene Bezeichnung neben der Bezeichnung des Lehrplan 21 verwendet. Ein Blick in die kantonale Umsetzung, meist über die Bildungsdirektion oder das Volksschulamt zugänglich, klärt das im Zweifel verlässlicher als eine Vermutung aus dem Material.

Für den Unterrichtsalltag verändert die Bezeichnung selten den Inhalt, sie verändert aber, wie ein Material im eigenen Ablagesystem oder im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen gefunden wird. Eine einmal geklärte Zuordnung lohnt sich deshalb dauerhaft.

Auch bei einem Wechsel zwischen einer Zürcher und einer ausserkantonalen Schule lohnt sich ein kurzer Blick in beide Bezeichnungen, weil Suchbegriffe in Materialsammlungen oft nur eine der beiden Varianten enthalten. Wer nach RKE sucht und nichts findet, findet unter ERG unter Umständen dieselbe Reihe, und umgekehrt.

Die Lektionentafel als kantonale Grösse

Wie viele Lektionen ein Fachbereich pro Woche und über die Schuljahre erhält, legt die Lektionentafel fest, und diese wird kantonal beschlossen, nicht vom Lehrplan 21 selbst. Zwei Kantone können demselben Fachbereich unterschiedlich viel Zeit einräumen, ohne dass sich der fachliche Anspruch laut Lehrplan verändert.

Für eine Unterrichtsreihe bedeutet das: Die im Material genannte oder angenommene Zeitplanung ist eine Orientierung, keine feste Vorgabe. Vor der endgültigen Einplanung lohnt sich der Abgleich mit der eigenen Lektionentafel, besonders bei Reihen, die mehrere Wochen beanspruchen.

Eine Reihe wie Wachstumsregionen und Raumstrukturen lässt sich so in einem Kanton mit grosszügiger Lektionenzahl vollständig durcharbeiten, während dieselbe Reihe in einem Kanton mit knapperer Lektionentafel gekürzt oder auf zwei Blöcke verteilt werden muss.

Ein weiterer Punkt betrifft die Verteilung der Lektionen über das Schuljahr: Manche Kantone konzentrieren einen Fachbereich in einem Semester, andere verteilen ihn gleichmässig über das ganze Jahr. Eine mehrwöchige Reihe lässt sich in einem konzentrierten Modell rascher durcharbeiten als in einem über das Jahr gestreckten Modell, selbst bei ähnlicher Gesamtlektionenzahl.

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Chancen und Risiken weltwirtschaftlicher Verflechtungen - UnterrichtsmaterialUnterrichtsreihe "Die Vereinigten Staaten von Amerika: Politik, Kultur, Gesellschaft - zwischen Wandel und Tradition"KI und Verantwortung – Ethik Unterrichtsmaterial (Sek I, Klasse 7–10)Vorurteile, Diskriminierung und Zivilcourage – Ethik Unterrichtsmaterial (Sek I, Klasse 7–10)Unterrichtsmaterial «Wo können wir die Bibel noch heute nutzen?» (Sek I)Kirche kann Spass machen – Wieso Kirche wichtig ist! – Religionsunterricht SEK I

Was gesamtschweizerisch gilt und was kantonal geregelt ist

Element Im Lehrplan 21 gesamtschweizerisch geregelt? Was kantonal zu prüfen ist
Fachbereiche und Zyklen ja keine gesonderte Prüfung nötig
Niveaubezeichnungen der Sekundarstufe I nein Bezeichnung vor Ort klären
ERG / RKE im Kanton Zürich nein abweichende Bezeichnung beachten
Einführungszeitpunkt der Fremdsprachen nein Zeitpunkt bei der Schulleitung erfragen
Lektionentafel nein Lektionenzahl vor Ort prüfen
Übertrittsverfahren am Ende des Zyklus 2 nein Verfahren der eigenen Schule massgebend
Umsetzung der Weiterentwicklung der Maturität nein, kantonal unterschiedlich schnell Umsetzungsstand am eigenen Gymnasium erfragen

Wenn Fremdsprachen unterschiedlich früh beginnen

Der Einführungszeitpunkt der ersten und zweiten Fremdsprache unterscheidet sich zwischen den Kantonen, ebenso die Reihenfolge, in der Französisch und Englisch unterrichtet werden. Für Material zu FS1E oder FS2F bedeutet das, dass eine Reihe, die für eine bestimmte Klassenstufe entwickelt wurde, in einem anderen Kanton eine oder zwei Stufen früher oder später gebraucht wird.

Statt sich auf eine im Material genannte Klassenstufe zu verlassen, lohnt sich der Blick auf die sprachliche Progression, die eine Reihe voraussetzt: welcher Wortschatz, welche grammatikalischen Strukturen als bekannt vorausgesetzt werden. Das lässt sich unabhängig vom kantonalen Einführungszeitpunkt beurteilen.

Wo eine Schule zwischen zwei Modellen der Fremdsprachenfolge wechselt oder eine Klasse aus einem anderen Kanton übernommen wird, hilft ein kurzes Gespräch mit der abgebenden Lehrperson mehr als eine Annahme aus dem Material allein.

Auch das Lehrmittel, das für den Fremdsprachenunterricht eingesetzt wird, unterscheidet sich teils von Kanton zu Kanton, was zusätzliche Auswirkungen auf die sprachliche Progression hat, die ein Zusatzmaterial voraussetzen darf. Ein kurzer Blick ins aktuell verwendete Lehrmittel der eigenen Schule zeigt, wo die Klasse tatsächlich steht, unabhängig von einer allgemeinen Klassenstufenangabe.

Die Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität je nach Kanton

Mit der Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität gilt seit dem 1. August 2024 ein neuer Rahmenlehrplan der EDK, der unter anderem Informatik sowie Wirtschaft und Recht zu Grundlagenfächern macht. Die Umsetzung liegt aber bei den Kantonen, und sie läuft unterschiedlich schnell: Manche Gymnasien haben die neuen Grundlagenfächer bereits eingeführt, andere befinden sich noch in der Planung.

Für Unterrichtsmaterial mit Bezug zur Maturität bedeutet das, dass ein Hinweis auf ein bestimmtes Einführungsjahr am eigenen Gymnasium überprüft werden muss, statt als gesamtschweizerisch gültig angenommen zu werden. Wer an einem Gymnasium unterrichtet, das die Reform noch nicht vollständig umgesetzt hat, plant nach der bisherigen Fächerstruktur weiter.

Die inhaltliche Substanz einer Reihe zu einem etablierten Fachbereich wie Geschichte oder Geografie bleibt von der Reform meist unberührt, betroffen sind vor allem die neuen oder umstrukturierten Grundlagenfächer. Ein Blick in das Schulcurriculum der eigenen Institution klärt schneller als eine allgemeine Aussage zur Reform.

Für Fächer wie Informatik oder Wirtschaft und Recht, die durch die Reform neu oder deutlich verändert eingeführt werden, existiert deshalb noch kein so etablierter Fundus an Material, wie er für lange bestehende Fachbereiche vorhanden ist. Wer hier unterrichtet, gleicht häufiger zwischen unterschiedlichen Quellen ab und prüft, welche davon zum eigenen, unter Umständen noch im Aufbau befindlichen Schulcurriculum passt.

Übertrittsverfahren am Ende des Zyklus 2

Der Übertritt von der Primarstufe, Zyklus 2, in die Sekundarstufe I, Zyklus 3, folgt in jedem Kanton einem eigenen Verfahren: mit oder ohne zentrale Prüfung, mit unterschiedlichem Gewicht der Empfehlung der Lehrperson, mit unterschiedlichen Fristen für Widerspruch oder Nachprüfung. Wer Material zur Vorbereitung auf den Übertritt sucht, findet deshalb selten eine Reihe, die für alle Kantone gleichermassen passt.

Grundlagenwissen und Aufgabentypen, die allgemein auf schriftliche und mündliche Anforderungen der Sekundarstufe I vorbereiten, lassen sich unabhängig vom kantonalen Verfahren einsetzen. Konkrete Angaben zu Prüfungsform oder Fristen sollten dagegen direkt bei der eigenen Schule oder der Bildungsdirektion nachgefragt werden, nicht aus einem allgemeinen Material übernommen werden.

Für eine Lehrperson im Zyklus 2 lohnt sich eine klare Trennung zwischen fachlicher Vorbereitung, die material-gestützt erfolgen kann, und organisatorischer Information zum Übertrittsverfahren, die ausschliesslich aus kantonalen und schulinternen Quellen stammen sollte.

Für Eltern und Lernende ist das Übertrittsverfahren oft mit Unsicherheit verbunden, weil die Kriterien nicht überall gleich transparent kommuniziert werden. Eine Lehrperson, die neben der fachlichen Vorbereitung auch allgemein erklärt, wie das eigene kantonale Verfahren abläuft, unterstützt die Klasse zusätzlich, ohne dass diese Erklärung selbst aus einem Unterrichtsmaterial stammen muss.

Material mit eingebauten kantonalen Beispielen prüfen

Manche Unterrichtsreihen bauen kantonale Beispiele fest ein, etwa den Bezug zu einer bestimmten Institution, einer regionalen Fallstudie oder einer kantonalen Abstimmungsvorlage. Solches Material lässt sich in der Regel gut anpassen, weil sich die Struktur der Aufgaben auf ein anderes kantonales Beispiel übertragen lässt, ohne den fachlichen Kern zu verändern.

Ein hilfreicher Zwischenschritt ist, ein Material einmal grob in fachliche Substanz und kantonal gebundene Beispiele aufzuteilen, bevor über den Einsatz entschieden wird. Diese Aufteilung dauert oft nur wenige Minuten, verhindert aber, dass ein an sich brauchbares Material wegen eines einzelnen, leicht austauschbaren Beispiels verworfen wird.

Eine Reihe wie Klimawandel hautnah arbeitet mit Beispielen, die nicht an einen bestimmten Kanton gebunden sind, und lässt sich deshalb ohne grössere Anpassung übernehmen.

Bei einer Reihe wie Die Deutsche Frage im 19. Jahrhundert mit engerem historischem Bezug lohnt sich vorab die Frage, ob ein einzelnes Beispiel ausgetauscht oder als zusätzlicher Vergleichsfall stehen gelassen werden soll, bevor die Reihe fest eingeplant wird.

Wer regelmässig mit Lehrpersonen aus anderen Kantonen im Austausch steht, etwa über eine Fachschaft oder eine kantonsübergreifende Weiterbildung, profitiert doppelt: von zusätzlichem Material und von der direkten Rückmeldung, welche Anpassungen in der Praxis tatsächlich nötig waren.

Ein Austausch über Materialentscheidungen lohnt sich auch schriftlich, etwa als kurze Notiz, welche Anpassung für welchen Kanton vorgenommen wurde und warum. Diese Notizen wachsen mit der Zeit zu einer kleinen, praktischen Übersicht heran, die weit über die einzelne Reihe hinaus nützlich bleibt, besonders wenn im Kollegium mehrere Lehrpersonen mit ähnlichem Material aus unterschiedlichen Kantonen arbeiten. Wer diese Übersicht von Beginn an pflegt, muss spätere Entscheidungen nicht aus dem Gedächtnis rekonstruieren, sondern kann auf eine nachvollziehbare Grundlage zurückgreifen, sobald eine ähnliche Frage erneut auftaucht. Ergänzende Beispiele mit unterschiedlichem fachlichem Zuschnitt zeigen Wachstumsregionen und Raumstrukturen für den kantonalen Vergleich, Klimawandel hautnah im kantonalen Vergleich, Die Deutsche Frage im 19. Jahrhundert kantonal einordnen, Multilateraler Interessenausgleich kantonal einordnen, Weltwirtschaftliche Verflechtungen kantonal einordnen und Die Vereinigten Staaten von Amerika kantonal einordnen. Für die passende Ausgangslage in Österreich vergleicht Klasse und Schulstufe für Österreich das analoge Problem, für weiteres Material dient die Sammlung an Unterrichtsreihen und für die Einordnung ins Gesamtthema die Übersicht zu Gymnasium und Maturität in der Schweiz.

Bausteine für den Umgang mit kantonalen Unterschieden

  • Niveaubezeichnung der eigenen Schule vor dem Einsatz klären, statt eine Bezeichnung aus einem anderen Kanton zu übernehmen.
  • Fachbereich ERG im Kanton Zürich als RKE identifizieren.
  • Lektionentafel der eigenen Schule prüfen, bevor eine Reihe fest eingeplant wird.
  • Einführungszeitpunkt der Fremdsprachen bei der Schulleitung erfragen, nicht aus dem Material übernehmen.
  • Übertrittsverfahren am Ende des Zyklus 2 vor Ort klären.
  • Material auf eingebaute kantonale Beispiele durchsehen.
  • Bei einem Kantonswechsel die eigene Materialsammlung systematisch neu einordnen.
  • Umsetzungsstand der Weiterentwicklung der Maturität am eigenen Gymnasium erfragen, bevor eine feste Aussage getroffen wird.

Diese Seite ordnet, welche Punkte an Unterrichtsmaterial gesamtschweizerisch gelten und welche kantonal zu prüfen sind; die verlinkten Unterrichtsreihen zeigen Beispiele aus Geografie und Geschichte für den kantonalen Vergleich.

Häufige Fragen

Muss ich für jeden Kanton eine eigene Fassung eines Materials erstellen?

In der Regel nicht. Der fachliche Kern eines Materials gilt kantonsunabhängig, weil der Lehrplan 21 die Fachbereiche und Kompetenzbereiche gemeinsam beschreibt. Angepasst werden müssen meist nur organisatorische Angaben wie Niveaubezeichnung, Lektionenzahl oder ein eingebautes kantonales Beispiel, nicht die fachliche Substanz selbst.

Wie erkenne ich, ob eine Niveaubezeichnung zu meiner Schule passt?

Bezeichnungen wie Sek A, B, C oder Real, Sek, Bez sind kantonal unterschiedlich. Verlässlicher als die Bezeichnung ist die Beschreibung des Anforderungsniveaus im Material selbst: wie offen die Aufgaben sind, wie viel Vorwissen sie voraussetzen. Ein kurzer Test mit der eigenen Klasse zeigt rasch, ob die Passung stimmt.

Was bedeutet RKE im Kanton Zürich?

RKE steht für Religionen, Kulturen, Ethik und ist die Zürcher Bezeichnung für den Fachbereich, der im Lehrplan 21 sonst ERG, Ethik, Religionen, Gemeinschaft, heisst. Inhaltlich decken sich beide Bezeichnungen weitgehend, für die Materialsuche in oder für Zürich lohnt sich aber der Blick auf beide Begriffe.

Woher weiss ich, wie viele Lektionen mir für eine Reihe zur Verfügung stehen?

Das steht in der Lektionentafel der eigenen Schule, die kantonal beschlossen wird und sich von Kanton zu Kanton unterscheidet. Eine im Material genannte Zeitplanung ist eine Orientierung, keine feste Vorgabe. Vor einer mehrwöchigen Reihe lohnt sich deshalb der Abgleich mit der eigenen Lektionentafel.

Gilt die Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität schon an jedem Gymnasium?

Nein. Der neue EDK-Rahmenlehrplan gilt seit dem 1. August 2024, die Umsetzung liegt aber bei den Kantonen und läuft unterschiedlich schnell. Ob Informatik sowie Wirtschaft und Recht am eigenen Gymnasium bereits als Grundlagenfächer geführt werden, lässt sich nur am eigenen Schulcurriculum ablesen, nicht allgemein sagen.

Was mache ich mit Material, das ein kantonales Beispiel fest eingebaut hat?

Meist lässt sich die Struktur der Aufgaben auf ein anderes, für die eigene Region passendes Beispiel übertragen, ohne den fachlichen Kern zu verändern. Bei engerem historischem oder institutionellem Bezug lohnt sich vorab die Entscheidung, ob das Beispiel ausgetauscht oder als zusätzlicher Vergleichsfall stehen gelassen wird.