Forscher-Baustein
Klima und Wetter verstehen
Arbeitsblätter und Beobachtungsaufgaben rund um Wetter und Klima, geeignet für eine Forscher-AG oder eine offene Lernzeit über mehrere Nachmittage.
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Ganztag · Grundschule · Rechtsanspruch 2026/27
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder greift stufenweise ab dem Schuljahr 2026/27. Diese Seite ordnet den gesetzlichen Zeitplan ein und liefert Materialbausteine für Lern- und Freizeitangebote am Nachmittag, die sich unabhängig vom Betreuungsträger einsetzen lassen.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gilt seit dem 1. August 2026 zunächst für die Klassenstufe 1 und wächst jedes Schuljahr um eine weitere Klassenstufe, bis er zum Schuljahr 2029/30 alle vier Grundschuljahrgänge umfasst (Quelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Stand September 2026). Für die Praxis am Nachmittag eignen sich forschende und gestalterische Bausteine wie Klima und Wetter verstehen, das Beobachtungsprojekt Vögel schützen oder das kurzfristig einsetzbare Notfall-Bundle für die Grundschule.
Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) des Bundes verankert für Grundschulkinder einen individuellen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung, der sich am Umfang von acht Stunden pro Werktag orientiert und die Unterrichtszeit einschließt. Die Betreuung soll grundsätzlich auch in den Ferien stattfinden, mit höchstens vier Wochen Schließzeit im Jahr. Der Anspruch wird nicht auf einen Schlag scharf gestellt, sondern wächst mit den Jahrgängen mit: Zum Schuljahr 2026/27 gilt er zunächst für Kinder der ersten Klasse, ein Jahr später kommt die zweite Klasse hinzu, und so weiter bis zur vollständigen Umsetzung für alle vier Grundschuljahrgänge zum Schuljahr 2029/30 (bmbfsfj.bund.de, Stand September 2026).
Für Schulen und Träger bedeutet das einen mehrjährigen Aufbauprozess. Wer 2026/27 nur die erste Klasse ganztägig betreut, muss in den Folgejahren jeweils einen weiteren Jahrgang aufnehmen, ohne dass sich Räume, Personal oder Kooperationspartner automatisch mitvergrößern. Die konkrete Ausgestaltung, etwa Anmeldefristen, Gruppengrößen und die Frage, ob Hort, Schule oder ein freier Träger die Ganztagsangebote verantwortet, regeln die Bundesländer in eigenen Ausführungsgesetzen. Für verbindliche Details zu Anmeldung und Trägerschaft ist deshalb das jeweils zuständige Landesministerium oder Jugendamt die richtige Anlaufstelle.
Für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte, die den Nachmittag mitgestalten, ändert sich vor allem eines: Der Anteil an Kindern, die den vollen Tag in der Schule verbringen, steigt von Jahr zu Jahr. Das erhöht den Bedarf an Material, das sich außerhalb des Kernunterrichts eigenständig, in wechselnden Gruppengrößen und ohne aufwendige Vorbereitung einsetzen lässt. Diese Seite bündelt vier Bausteine für Lernzeiten und Freizeitangebote und ordnet sie in eine Übersicht nach Zeitbedarf und Gruppengröße ein.
Wichtig für die Praxis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine amtliche Verlautbarung. Die konkrete Umsetzung des Rechtsanspruchs, insbesondere Anmeldeverfahren, Elternbeiträge und die Frage der Trägerschaft vor Ort, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht und der schulischen Praxis. Prüfen Sie aktuelle Vorgaben immer über das zuständige Landesministerium.
Die folgenden Materialien eignen sich für den Einsatz in AG-Zeiten, offenen Lernzeiten oder Ganztagsgruppen der Klassen 1 bis 4 und sind unabhängig vom Kernunterricht nutzbar.
Forscher-Baustein
Arbeitsblätter und Beobachtungsaufgaben rund um Wetter und Klima, geeignet für eine Forscher-AG oder eine offene Lernzeit über mehrere Nachmittage.
Natur-Baustein
Vier Stunden zu Lebensräumen und Vogelschutz mit Beobachtungsauftrag, gut geeignet für eine Natur-AG im Ganztag oder eine Projektwoche am Nachmittag.
Kreativ-Baustein
Bastelvorlage mit Anleitung für eine Kreativ-AG, ohne lange Vorbereitungszeit einsetzbar und für wechselnde Gruppengrößen geeignet.
Flexibel einsetzbar
50 sofort einsetzbare Kurzeinheiten für Lernzeiten und spontane Betreuungslücken, ohne Vorbereitungsaufwand direkt nutzbar.
Raumgestaltung
Druckvorlagen für Lernposter und ein strukturiertes Raum-Setup, geeignet für Ganztagsräume, die tagsüber mehrfach umgenutzt werden.
Ein Ganztagsnachmittag lässt sich selten mit einem einzigen Format füllen. Bewährt hat sich eine Mischung aus gebundener Lernzeit, in der Hausaufgaben oder Übungsphasen stattfinden, und offenen Angeboten, in denen Kinder zwischen Forscher-, Kreativ- und Bewegungsbausteinen wählen. Wichtig ist dabei weniger die einzelne Aktivität als die Taktung: Jüngere Kinder der Klasse 1 und 2 brauchen häufigere Wechsel und kürzere Einheiten als Kinder der Klasse 3 und 4, die sich länger in ein Thema vertiefen können.
Für die Raumplanung gilt: Ein Baustein, der mit vorbereitetem Material auskommt, lässt sich auch von fachfremdem oder wechselndem Ganztagspersonal anleiten. Das entlastet Schulen in der Aufbauphase des Rechtsanspruchs, in der Personal oft knapp bemessen ist. Materialien mit klarer Anleitung und wenig Vorbereitungszeit wie das Notfall-Bundle oder die Bastelvorlage lassen sich deshalb auch kurzfristig einsetzen, wenn eine geplante Kraft ausfällt.
Mit wachsendem Rechtsanspruch wächst auch die Zahl der Gruppen, die parallel betreut werden müssen. Eine feste Materialsammlung, die nach Zeitbedarf und Gruppengröße sortiert ist, spart in dieser Phase mehr Zeit als Einzellösungen für jede Gruppe. Die Tabelle im nächsten Abschnitt ordnet gängige Bausteinarten entsprechend ein.
Der Rechtsanspruch wird nicht auf einmal, sondern über vier Schuljahre hinweg aufgebaut. Stand: September 2026, Quelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (bmbfsfj.bund.de).
| Schuljahr | Anspruchsberechtigte Klassenstufe | Kumulierter Anspruch | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| 2026/27 | Klasse 1 | 1 von 4 Jahrgängen | Start des bundesweiten Rechtsanspruchs zum 1. August 2026 |
| 2027/28 | Klasse 1 und 2 | 2 von 4 Jahrgängen | Zweiter Jahrgang kommt hinzu |
| 2028/29 | Klasse 1 bis 3 | 3 von 4 Jahrgängen | Dritter Jahrgang kommt hinzu |
| 2029/30 | Klasse 1 bis 4 | 4 von 4 Jahrgängen | Vollständige Umsetzung des Rechtsanspruchs |
| ab 2029/30 | Klasse 1 bis 4, alle Neueinschulungen | vollständig | Anspruch gilt dauerhaft für alle Grundschulkinder |
Die folgende Übersicht ordnet gängige Ganztagsbausteine nach dem Zeitrahmen, für den sie ausgelegt sind, und nach der Gruppengröße, mit der sie sich am besten umsetzen lassen.
| Bausteinart | Zeitbedarf | Gruppengröße | Vorbereitungsaufwand |
|---|---|---|---|
| Gebundene Lernzeit | 30 bis 45 Minuten | bis 20 Kinder | gering, mit vorbereitetem Übungsmaterial |
| Forscher-AG | 60 bis 90 Minuten | 8 bis 15 Kinder | mittel, Beobachtungsmaterial nötig |
| Kreativ-AG | 45 bis 60 Minuten | 10 bis 16 Kinder | gering bis mittel, je nach Technik |
| Bewegungsangebot | 30 bis 45 Minuten | 10 bis 25 Kinder | gering, wenig Material nötig |
| Freispiel mit Impuls | 45 bis 60 Minuten | offen, bis 25 Kinder | sehr gering |
| Ruhephase / Lesezeit | 20 bis 30 Minuten | offen | sehr gering |
Der Rechtsanspruch gilt seit dem 1. August 2026 zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe. Er wächst jedes Schuljahr um einen weiteren Jahrgang und umfasst ab dem Schuljahr 2029/30 alle vier Grundschuljahrgänge (Quelle: bmbfsfj.bund.de, Stand September 2026). Details zur Umsetzung regeln die Bundesländer.
Nein, zum Start im Schuljahr 2026/27 gilt der bundesweite Rechtsanspruch nur für Klasse 1. Klasse 2 kommt zum Schuljahr 2027/28 hinzu, Klasse 3 zum Schuljahr 2028/29 und Klasse 4 zum Schuljahr 2029/30. Manche Länder oder Kommunen bieten bereits vorher freiwillige Ganztagsplätze für ältere Jahrgänge an.
Der Rechtsanspruch orientiert sich an acht Stunden Betreuung pro Werktag, einschließlich der Unterrichtszeit. Ferienbetreuung ist grundsätzlich vorgesehen, mit maximal vier Wochen Schließzeit im Jahr. Die konkrete Ausgestaltung vor Ort regelt der jeweilige Schulträger oder das Landesausführungsgesetz.
Die Bundesländer setzen den bundesgesetzlichen Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes in eigenen Ausführungsgesetzen um und regeln Trägerschaft, Anmeldeverfahren und Finanzierung. Zuständig sind je nach Land das Kultusministerium, das Jugendamt oder der Schulträger vor Ort. Prüfen Sie aktuelle Regelungen über die jeweilige Landesquelle.
Bausteine mit fertiger Anleitung und geringem Vorbereitungsaufwand lassen sich auch von wechselndem oder fachfremdem Ganztagspersonal anleiten. Das Notfall-Bundle mit 50 vorbereiteten Kurzeinheiten und Bastelvorlagen mit klarer Schritt-für-Schritt-Anleitung eignen sich besonders für Schulen, die ihr Ganztagsangebot gerade erst aufbauen.
Der Rechtsanspruch richtet sich grundsätzlich an alle Grundschulkinder der jeweils berechtigten Jahrgänge. Die konkrete Ausgestaltung inklusiver Ganztagsangebote, etwa zusätzliche Fachkräfte oder barrierefreie Räume, regeln die Länder unterschiedlich. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung; wenden Sie sich bei individuellen Fragen an das zuständige Schulamt.