Der neue Rahmenlehrplan für Maturitätsschulen: Was sich im Unterricht ändert
Kurz gesagt: Der neue Rahmenlehrplan für die gymnasialen Maturitätsschulen wurde am 20. Juni 2024 von der EDK verabschiedet und ist seit dem 1. August 2024 in Kraft. Er löst den Rahmenlehrplan von 1994 ab.
Die im Text erwähnten Unterrichtsmaterialien auf einen Blick. Digitaler Download, sofort einsetzbar.
Für Lehrpersonen an Kantonsschulen heisst das: neue Grundlagenfächer, neue überfachliche Unterrichtsbereiche – und eine Übergangszeit, in der beides nebeneinander läuft.
Der bildungssystemische Hintergrund: WEGM, MAR und MAV
Hinter der Reform steht das Projekt „Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität“ (WEGM). Die EDK-Plenarversammlung verabschiedete das revidierte Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) am 22. Juni 2023, der Bundesrat die inhaltlich identische Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) am 28. Juni 2023. Beide gelten seit dem 1. August 2024. Ein Jahr später folgte der Rahmenlehrplan selbst. Die im Markt kursierende Bezeichnung „RLP 2023“ ist deshalb unpräzise – massgebend ist der Beschluss vom 20. Juni 2024.
Für die Umsetzung gilt eine Übergangsfrist von acht Jahren; Kantone und Regionen mit bisher dreijährigem Lehrgang – Neuenburg, Waadt, Jura und der französischsprachige Teil des Kantons Bern – haben vierzehn Jahre Zeit. Spätestens im Schuljahr 2029/30 müssen die ersten Lehrgänge nach neuem Recht starten; viele Kantone planen den Start für 2028/29 oder 2029/30.
Inhaltlich sind drei Punkte zentral. Erstens dauert der Maturitätslehrgang neu mindestens vier Jahre. Zweitens sind Informatik sowie Wirtschaft und Recht neu Grundlagenfächer. Drittens können die Kantone Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer grundsätzlich frei festlegen; eine abschliessende Bundesliste gibt es nicht mehr.
Warum das im Unterricht zählt
Neben den Fachlehrplänen definiert der Rahmenlehrplan überfachliche Unterrichtsbereiche: überfachliche Kompetenzen, basale fachliche Studierkompetenzen in Erstsprache und Mathematik, Wissenschaftspropädeutik, Digitalität, Interdisziplinarität, Bildung für Nachhaltige Entwicklung sowie Politische Bildung. Diese Bereiche gehören keinem einzelnen Fach, sondern müssen im Fachunterricht sichtbar werden.
Praktisch bedeutet das: Jede Lehrperson prüft ihre Sequenzen darauf, wo sich diese Bereiche verankern lassen. Eine Reihe zur Klimapolitik trägt zu BNE und Politischer Bildung bei, eine Datenauswertung zu Digitalität und Wissenschaftspropädeutik. Die Zuordnung sollte in der Fachschaft dokumentiert werden, damit später nachvollziehbar bleibt, wo welcher Bereich abgedeckt ist.
Konkrete Umsetzung: fünf Schritte für die Fachschaft
- Fahrplan klären: Halten Sie fest, ab welchem Schuljahr Ihr Kanton den neuen Lehrgang startet und welche Jahrgänge noch nach altem Recht abschliessen.
- Lehrplan spiegeln: Legen Sie den kantonalen Schullehrplan neben den Rahmenlehrplan und markieren Sie Themen, die neu, verschoben oder entfallen sind.
- Überfachliches verorten: Ordnen Sie jeder Sequenz mindestens einen überfachlichen Unterrichtsbereich zu und notieren Sie, woran er erkennbar ist.
- Basale Kompetenzen sichern: Vereinbaren Sie fachübergreifend, wie Schreib- und Rechenkompetenzen über alle vier Jahre systematisch geübt werden.
- Material ergänzen: Schliessen Sie Lücken gezielt mit Zusatzmaterial, statt ganze Lehrmittel auszutauschen.
Für den Bereich Digitalität eignet sich Künstliche Intelligenz verstehen – durch Mathematik greifbar gemacht, das informatische und mathematische Zugänge verbindet; breiter angelegt ist Digitale Kompetenzen stärken – Sparpaket zu Algorithmen, Datenschutz & Webseiten. Die basalen Studierkompetenzen in der Erstsprache stützt Materialgestütztes Schreiben – Unterrichtspaket Deutsch Sek I & Sek II. Weitere Reihen für die gymnasiale Oberstufe bündelt die Themenseite Unterrichtsmaterial Gymnasium Schweiz.
Beispielhafter Stundenverlauf (45 Minuten)
Einstieg (ca. 10 Min.): Projizieren Sie die sieben überfachlichen Unterrichtsbereiche. Die Klasse ordnet ihnen spontan Beispiele aus dem eigenen Fachunterricht zu.
Erarbeitung (ca. 25 Min.): In Gruppen analysieren die Lernenden je eine laufende Unterrichtseinheit und belegen, welche Bereiche darin vorkommen und welche fehlen.
Sicherung (ca. 10 Min.): Die Ergebnisse werden zu einer Übersicht zusammengeführt, aus der die Fachschaft ihren nächsten Entwicklungsschritt ableitet.
Tipps und typische Stolpersteine
- Planen Sie die Umstellung jahrgangsweise, nicht für die ganze Schule auf einen Schlag.
- Nutzen Sie bestehende Sequenzen weiter und ergänzen Sie sie um überfachliche Zugänge, statt neu anzufangen.
- Halten Sie Zuordnungen schriftlich fest – bei der nächsten Anerkennungsprüfung ist das die Grundlage.
Häufige Fehler: Häufig wird der Rahmenlehrplan als fertiger Fachlehrplan gelesen. Er ist aber ein Rahmen, den die Kantone in eigene Schullehrpläne überführen. Ebenso verbreitet ist die Annahme, alle Kantone stellten gleichzeitig um – die Übergangsfristen sind bewusst unterschiedlich lang.
Häufig gestellte Fragen
Seit wann gilt der neue Rahmenlehrplan?
Die EDK hat ihn am 20. Juni 2024 verabschiedet, in Kraft ist er seit dem 1. August 2024. Er löst den Rahmenlehrplan von 1994 ab.
Welche Fächer sind neu Grundlagenfächer?
Informatik sowie Wirtschaft und Recht sind mit der Reform zu Grundlagenfächern geworden. Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer können die Kantone grundsätzlich frei festlegen.
Bis wann müssen die Kantone umstellen?
Die Übergangsfrist beträgt acht Jahre, für Neuenburg, Waadt, Jura und den französischsprachigen Teil Berns vierzehn Jahre. Spätestens im Schuljahr 2029/30 starten die ersten Lehrgänge nach neuem Recht.
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Das Sortiment reicht von der Kita über die Grundschule und die Sekundarstufe I (Klasse 5–10) bis zur Sekundarstufe II und zur Berufsschule. Jedes Material ist nach Fach, Stufe und - wo sinnvoll - nach Bundesland beschriftet.
Viele Reihen lassen sich mit kleinen Anpassungen auch in benachbarten Schulformen einsetzen, weil die Aufgaben in mehreren Anforderungsniveaus vorliegen.
Eine vollständige Reihe enthält in der Regel:
- mehrere Arbeitsblätter mit ausgearbeiteten Lösungen
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