Unterrichtsreihe
Was ist der Mensch? – Natur, Kultur und Identität
Enthält Textauszüge mit steigender Argumentationskomplexität, geeignet zur Konstruktion von Analyse- und Vergleichsaufgaben zu unterschiedlichen Menschenbildern.
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Philosophie · Sekundarstufe II · Klausuren
Wie sich Analyse, Vergleich und Erörterung als Aufgabenarten sauber konstruieren lassen, wie die Anforderungsbereiche I bis III ineinandergreifen und wie ein Erwartungshorizont über 100 Punkte so aufgebaut wird, dass er in der Korrektur trägt statt zu streiten.
Eine Philosophieklausur trägt dann, wenn die Aufgabenstellung mit ihren Operatoren eindeutig einer Anforderungsbereichs-Stufe zugeordnet ist und der Erwartungshorizont diese Stufung in Punkten abbildet, statt Inhalt und sprachliche Qualität in einer einzigen Note zu vermischen. Analyse, Vergleich und Erörterung sind dabei keine austauschbaren Etiketten, sondern verlangen unterschiedliche Operationen am Text: Analyse erschließt einen einzelnen Textauszug, Vergleich stellt zwei Positionen systematisch gegenüber, und Erörterung verlangt eine eigenständige, begründete Stellungnahme, die auf der Analyse aufbaut, statt sie zu ersetzen.
Die Textanalyse verlangt, einen philosophischen Auszug in seiner Argumentationsstruktur offenzulegen: These, Prämissen, Schlussfolgerung und die Funktion einzelner Textabschnitte für den Gesamtargumentationsgang. Typische Operatoren sind „analysieren", „herausarbeiten" oder „die Argumentationsstruktur darstellen". Der häufigste Fehler in Bearbeitungen ist die Paraphrase: Der Text wird in eigenen Worten nacherzählt, ohne dass die logische Funktion der einzelnen Sätze – Prämisse, Zwischenschritt, Konklusion – benannt wird. Eine Analyse, die stattdessen mit Formulierungen wie „im ersten Abschnitt begründet der Autor These X, indem er Prämisse Y anführt" arbeitet, macht die Struktur sichtbar und ist von einer bloßen Nacherzählung klar unterscheidbar.
Der Vergleich stellt zwei Positionen – etwa zwei Autoren oder einen Textauszug und eine im Unterricht behandelte Position – anhand vorher festgelegter Vergleichskriterien gegenüber. Der häufigste Fehler ist der sogenannte Nacheinander-Vergleich: Erst wird Position A vollständig referiert, dann Position B, ohne dass beide an denselben Kriterien gemessen werden. Ein tragfähiger Vergleich legt die Kriterien vorab fest – etwa Freiheitsbegriff, Rolle der Vernunft, Verhältnis von Individuum und Gemeinschaft – und arbeitet sie Kriterium für Kriterium ab, sodass Übereinstimmungen und Unterschiede an derselben Stelle sichtbar werden.
Die Erörterung verlangt eine eigenständige Stellungnahme, die sich auf die zuvor erarbeitete Analyse stützt. Der häufigste Fehler ist hier die vorschnelle Meinungsäußerung, die die Analyseleistung überspringt: Eine Erörterung, die mit der eigenen Position beginnt und den Text nur noch zur Bestätigung heranzieht, verfehlt die Aufgabenart. Tragfähig ist eine Erörterung, die mindestens ein Gegenargument ernsthaft prüft, bevor sie zu einem begründeten Urteil kommt.
In der Praxis werden diese drei Aufgabenarten selten isoliert abgefragt, sondern häufig kombiniert: Eine Klausur beginnt mit einer Analyseaufgabe zum vorgelegten Text und schließt mit einer Erörterungsaufgabe, die auf der Analyse aufbaut. Wichtig für die Konstruktion einer solchen kombinierten Aufgabe ist eine getrennte Punktzahl für beide Teilaufgaben, damit eine schwache Analyse nicht automatisch eine gute Erörterung verhindert und umgekehrt eine überzeugende eigene Position nicht über eine unzureichende Textgrundlage hinwegtäuscht.
Für die Formulierung der Aufgabenstellung selbst gilt eine einfache Kontrollfrage: Lässt sich aus dem gewählten Operator und dem beigefügten Materialumfang ableiten, wie viele Teilschritte von der Bearbeitung erwartet werden? Eine Aufgabenstellung, die lediglich „Nehmen Sie Stellung" verlangt, ohne die Textgrundlage oder ein zu prüfendes Gegenargument zu benennen, lässt zu viel Interpretationsspielraum und erschwert damit sowohl die Bearbeitung als auch die spätere Korrektur.
Die drei Anforderungsbereiche bilden eine Stufung der kognitiven Operation, nicht der Textmenge. Im Anforderungsbereich I wird Bekanntes wiedergegeben: eine im Unterricht behandelte Position korrekt benennen, einen Fachbegriff definieren, eine Textstelle zitieren. Operatoren sind hier „nennen", „wiedergeben", „benennen". Im Anforderungsbereich II wird dieses Wissen auf einen neuen, aber strukturell ähnlichen Zusammenhang angewendet: eine unbekannte Textstelle im Licht der im Unterricht behandelten Theorie analysieren, zwei Positionen anhand gelernter Kriterien vergleichen. Operatoren sind „analysieren", „vergleichen", „erläutern". Im Anforderungsbereich III wird eine eigenständige Urteilsleistung verlangt, die über das Gelernte hinausgeht: eine Position kritisch prüfen, eine Konsequenz aus einer Theorie ableiten, eine Weiterentwicklung des Arguments vorschlagen. Operatoren sind „erörtern", „beurteilen", „Stellung nehmen".
Ein Konstruktionsfehler, der Klausuren regelmäßig zu leicht oder zu schwer macht, ist die falsche Zuordnung des Operators zum tatsächlich verlangten Anforderungsbereich. Wird „erläutern" verwendet, aber faktisch eine eigenständige Bewertung erwartet, wissen Lernende nicht, wie viel eigene Position gefragt ist. Deshalb lohnt sich vor jeder Klausurkonstruktion die Probe: Lässt sich die Aufgabe allein mit dem im Unterricht behandelten Material lösen, liegt AFB I oder II vor; verlangt sie eine über das Unterrichtsmaterial hinausgehende eigene Leistung, gehört sie in AFB III.
Ein Erwartungshorizont über 100 Punkte funktioniert nur, wenn die Punktzahl je Anforderungsbereich vor der Korrektur feststeht und nicht im Nachhinein an die tatsächlichen Bearbeitungen angepasst wird. Eine bewährte Grundverteilung liegt bei etwa 40 Punkten für den Anforderungsbereich I und II gemeinsam – also für die korrekte Wiedergabe und die Anwendung auf den vorliegenden Text – und rund 40 Punkten für den Anforderungsbereich III, also die eigenständige Erörterungsleistung. Die verbleibenden rund 20 Punkte entfallen auf die Darstellungsleistung: Aufbau, Fachsprache, Zitiertechnik und die Nachvollziehbarkeit des Gedankengangs. Diese Trennung verhindert, dass eine sprachlich elegante, aber inhaltlich flache Bearbeitung besser abschneidet als eine inhaltlich starke, aber sprachlich schlichte Bearbeitung.
Innerhalb jedes Anforderungsbereichs sollte der Erwartungshorizont konkrete inhaltliche Erwartungen statt vager Kriterien nennen. Statt „erkennt die zentrale These" ist präziser: „benennt die These, dass Freiheit sich nicht auf Abwesenheit äußerer Zwänge reduzieren lässt, und belegt sie mit der Textstelle zu den Wünschen zweiter Ordnung". Je konkreter diese Erwartung formuliert ist, desto geringer die Streuung zwischen mehreren Korrektoren – und desto leichter lässt sich einer Lernenden erklären, warum eine bestimmte Punktzahl vergeben wurde. Ein Erwartungshorizont, der nur die Aufgabenstellung wiederholt, ohne den erwarteten Inhalt zu benennen, hilft in der Korrektur kaum weiter.
Vier Fehler treten in der Praxis besonders häufig auf. Der erste ist die bereits erwähnte Meinungsbewertung: Eine Erörterung wird positiv bewertet, weil die Korrigierenden die vertretene Position teilen, nicht weil die Argumentation trägt. Dagegen hilft die im Erwartungshorizont verankerte Trennung zwischen Argumentationsqualität und Positionswahl. Der zweite Fehler ist die Vermischung von Inhalt und Form: Rechtschreibfehler oder eine unsaubere Gliederung schlagen direkt auf die inhaltliche Note durch, obwohl sie gesondert bepunktet werden sollten. Der dritte Fehler ist die nachträgliche Anpassung des Erwartungshorizonts an das, was die meisten Bearbeitungen tatsächlich geleistet haben – eine verständliche, aber problematische Praxis, weil sie den Anspruch der Aufgabe nachträglich verschiebt, statt einer Klasse mitzuteilen, woran es lag. Der vierte Fehler ist die fehlende Rückmeldung zur Aufgabenart: Eine Klausur, die als Vergleich angelegt war, aber wie eine Analyse bearbeitet wurde, sollte das der Lernenden explizit rückmelden, statt nur die Gesamtpunktzahl zu nennen.
Für die Dokumentation der Korrektur hat sich ein knapper Randvermerk je Anforderungsbereich bewährt: eine kurze Notiz, welche der im Erwartungshorizont benannten Erwartungen erfüllt wurden und welche fehlten. Das kostet in der Korrektur wenig zusätzliche Zeit, erspart aber im Gespräch mit Lernenden oder Erziehungsberechtigten die erneute Suche nach Belegstellen für eine vergebene Punktzahl. Wo eine Korrektur ausschließlich mit einer Randsumme ohne Zwischenschritte auskommt, lässt sich eine Punktzahl im Nachhinein kaum mehr nachvollziehbar begründen, selbst wenn die ursprüngliche Bewertung sachlich korrekt war.
Vorbeugend wirkt eine kurze Klausurbesprechung, die über die Musterlösung hinausgeht und anhand von zwei oder drei anonymisierten Bearbeitungsausschnitten sichtbar macht, woran sich hohe und niedrige Punktzahlen im jeweiligen Anforderungsbereich festmachen. Diese Besprechung ist zugleich die wirksamste Vorbereitung auf die nächste Klausur, weil sie den Erwartungshorizont vom abstrakten Dokument zu einem nachvollziehbaren Bewertungsmaßstab macht.
Der Unterschied zwischen Grund- und Leistungskurs zeigt sich in Philosophieklausuren weniger in der Menge des Stoffs als im Anteil des Anforderungsbereichs III und in der Komplexität der vorgelegten Texte. Im Grundkurs überwiegt häufig ein Text mit klarer, linear aufgebauter Argumentation, und der Anteil des Anforderungsbereichs III bleibt moderat, etwa bei einem Drittel der Gesamtpunktzahl. Im Leistungskurs steigt sowohl die Textkomplexität – etwa durch mehrschrittige Argumentationen oder implizite Prämissen, die erst rekonstruiert werden müssen – als auch der Anteil des Anforderungsbereichs III, der bis zur Hälfte der Gesamtpunktzahl reichen kann. Diese Verschiebung sollte sich auch in der Bearbeitungszeit niederschlagen: Eine Leistungskursklausur mit höherem AFB-III-Anteil braucht mehr Zeit für die eigenständige Erörterung als für die reine Textanalyse.
Ein Konstruktionsfehler, der Leistungskursklausuren gelegentlich unterläuft, ist die reine Verlängerung des Grundkursformats: derselbe Aufgabentyp, derselbe Text, nur mit mehr verlangten Wörtern. Das erhöht die Bearbeitungszeit, ohne den kognitiven Anspruch zu steigern. Sinnvoller ist es, im Leistungskurs zusätzlich Anforderungsbereich-III-Teilaufgaben einzubauen, die im Grundkurs entfallen, etwa die Prüfung eines möglichen Einwands gegen die im Text vertretene Position samt begründeter Stellungnahme dazu.
Eine 100-Punkte-Klausur wird selten in der Bearbeitungszeit selbst entschieden, sondern in den Stunden davor. Wer die Übung der drei Aufgabenarten erst in der letzten Stunde vor der Klausur einführt, überträgt der Klausursituation eine Lernaufgabe, die eigentlich vorher hätte stattfinden müssen. Tragfähiger ist es, jede Aufgabenart einmal isoliert zu üben, bevor sie in der Klausur kombiniert vorkommt: eine Stunde ausschließlich zur Textanalyse an einem kurzen Auszug, eine Stunde ausschließlich zum Vergleich zweier Kurzpositionen, eine Stunde zur Erörterung an einer eng gefassten These. Für eine zehnstündige Reihe bedeutet das, drei bis vier Stunden explizit für das Format zu reservieren, zusätzlich zur inhaltlichen Erarbeitung der Positionen selbst. Wird diese Zeit nicht eingeplant, zeigt sich der Rückstand in der Klausur meist nicht am Inhalt, sondern an der Aufgabenart: Lernende schreiben eine Analyse, wo eine Erörterung verlangt war, weil ihnen die Umstellung zwischen den Formaten fehlt.
Auch die Korrekturzeit selbst sollte realistisch kalkuliert werden. Ein Erwartungshorizont mit konkret benannten inhaltlichen Erwartungen je Anforderungsbereich verkürzt die Korrektur pro Klausur spürbar, weil die Korrigierenden nicht bei jeder Bearbeitung neu entscheiden müssen, ob ein Gedanke als eigenständige Leistung zählt. Der Mehraufwand für einen ausführlichen Erwartungshorizont vor der Klausur zahlt sich damit in der Korrektur nach der Klausur wieder aus.
Auch bei der Klausurvorbereitung zeigt sich das Vorwissensgefälle, das viele Oberstufenkurse prägt: Manche Lernende erkennen eine Argumentationsstruktur nach kurzer Übung zuverlässig, andere brauchen deutlich mehr Wiederholungen an vergleichbaren Textmustern. Ein Format, das sich hier bewährt hat, ist die abgestufte Übungsaufgabe: Alle Lernenden erhalten denselben Übungstext, aber unterschiedliche Hilfestellungen – von einer offenen Analyseaufgabe bis zu einer Aufgabe mit vorstrukturierten Leitfragen, die These, Prämissen und Schluss einzeln abfragen. Diese Abstufung betrifft ausdrücklich nur die Übung, nicht die Klausur selbst: Der Erwartungshorizont der Klausur bleibt für den gesamten Kurs identisch, weil sonst die Vergleichbarkeit der Bewertung verloren geht.
Für leistungsstärkere Lernende empfiehlt sich in der Übungsphase eine zusätzliche Aufgabe mit höherem Anforderungsbereich-III-Anteil, etwa die Konstruktion eines eigenen Gegenarguments zu einem im Unterricht behandelten Text. So bleibt die gemeinsame Übungszeit für den Kurs nutzbar, ohne dass leistungsstärkere Lernende unterfordert werden und ohne dass der gemeinsame Erwartungshorizont für die eigentliche Klausur aufgeweicht wird.
Sinnvoll ist außerdem, die Ergebnisse dieser Übungsaufgaben nicht in die Klausurnote selbst einfließen zu lassen, sondern getrennt als formative Rückmeldung zu behandeln. So bleibt Raum, an einer noch unsicheren Aufgabenart zu üben, ohne dass ein früher Fehlversuch die Gesamtbewertung der Reihe belastet, während die abschließende Klausur weiterhin die verbindliche Leistungsfeststellung bleibt.
Die folgende Übersicht ordnet die drei Aufgabenarten den Anforderungsbereichen zu, bei denen ihr Schwerpunkt üblicherweise liegt, und nennt den Bearbeitungsumfang, der sich in der Praxis bewährt hat.
| Aufgabenart | Schwerpunkt AFB | Typische Operatoren | Bearbeitungsumfang |
|---|---|---|---|
| Textanalyse | AFB I–II | analysieren, herausarbeiten, darstellen | ein Textauszug, meist 20–30 Zeilen |
| Vergleich | AFB II | vergleichen, gegenüberstellen, in Beziehung setzen | Textauszug und eine zweite Position aus dem Unterricht |
| Erörterung | AFB II–III | erörtern, beurteilen, Stellung nehmen | eigenständiger Text mit mindestens einem geprüften Gegenargument |
| Kombinierte Aufgabe | AFB I–III | analysieren und anschließend erörtern | Textauszug mit zwei Teilaufgaben und getrennter Punktzahl |
Jede der folgenden Unterrichtsreihen enthält eine 100-Punkte-Leistungsüberprüfung mit Erwartungshorizont, die nach dem hier beschriebenen Muster aus Anforderungsbereichen und Darstellungsleistung aufgebaut ist, sowie Positionstexte, Arbeitsblätter, ein Gruppenpuzzle und Methodenkarten für die Vorbereitung. Die vier Reihen decken bewusst unterschiedliche Inhaltsfelder ab, damit sich das beschriebene Konstruktionsprinzip an unterschiedlichen Textsorten und Argumentationstypen erproben lässt, von der linear aufgebauten Position bis zur mehrschrittigen Argumentation mit impliziten Prämissen.
Unterrichtsreihe
Enthält Textauszüge mit steigender Argumentationskomplexität, geeignet zur Konstruktion von Analyse- und Vergleichsaufgaben zu unterschiedlichen Menschenbildern.
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Bietet Textgrundlagen zu Libet-Experimenten und Frankfurts Wünschen zweiter Ordnung, die sich für Erörterungsaufgaben mit hohem Anforderungsbereich-III-Anteil eignen.
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Liefert Vergleichspositionen zu Gerechtigkeitstheorien mit klar benennbaren Vergleichskriterien für die Konstruktion mehrschrittiger Vergleichsaufgaben.
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Diese Titel liefern zusätzliche Textgrundlagen, die sich mit den oben genannten Reihen kombinieren lassen.
Kernlehrplan NRW
Diese Beiträge und die passende Kollektion vertiefen Operatoren, Aufgabenkonstruktion und Textarbeit.
Die Analyse erschließt die Argumentationsstruktur eines einzelnen Textauszugs. Der Vergleich stellt zwei Positionen anhand vorher festgelegter Kriterien gegenüber. Die Erörterung verlangt eine eigenständige, begründete Stellungnahme, die auf der vorangehenden Analyse aufbaut.
Im Grundkurs hat sich ein Anteil von etwa einem Drittel der Gesamtpunktzahl bewährt, im Leistungskurs kann der Anteil bis zur Hälfte reichen. Maßgeblich bleiben die Vorgaben der zuständigen Schulbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
Über einen Erwartungshorizont, der Argumentationsqualität und Positionswahl ausdrücklich trennt und konkrete inhaltliche Erwartungen statt vager Kriterien formuliert.
Nein, sie gehört in einen gesonderten Bereich der Darstellungsleistung, der im Erwartungshorizont eigens ausgewiesen wird, damit Inhalt und Form nicht vermischt werden.
Vor allem in Textkomplexität und Anteil des Anforderungsbereichs III, weniger in der reinen Textlänge. Eine bloße Verlängerung des Grundkursformats erhöht die Bearbeitungszeit, nicht den kognitiven Anspruch.
Die Systematik aus Aufgabenarten und Anforderungsbereichen ist länderübergreifend gebräuchlich, aber nicht ministeriell geprüft. Maßgeblich bleiben die Vorgaben der zuständigen Stelle Ihres Bundeslandes.