WiSo & Recht · Ausbildungsstart
Der Ausbildungsvertrag
Behandelt Rechte, Pflichten, Probezeit und Kündigung nach BBiG, geeignet als erstes Thema im ersten Ausbildungsjahr.
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Jahresplanung · Berufsschule · 1. Ausbildungsjahr · Lernfelder & Verzahnung
Das erste Ausbildungsjahr ist für viele Auszubildende der erste Kontakt mit einer nach Lernfeldern strukturierten Schule und gleichzeitig mit einem eigenen Arbeitsvertrag. Diese Jahresplanung ordnet Lernfelder mit ihren Zeitrichtwerten, den berufsübergreifenden Bereich und die Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb in ein gemeinsames Raster.
Die Jahresplanung für das 1. Ausbildungsjahr muss den nach Lernfeldern mit eigenen Zeitrichtwerten strukturierten berufsbezogenen Unterricht, den berufsübergreifenden Bereich mit Fächern wie Wirtschafts- und Sozialkunde sowie die Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb zusammendenken. Für den Einstieg in den rechtlichen Rahmen der Ausbildung eignet sich das Material zum Ausbildungsvertrag: Rechte und Pflichten, für jugendliche Auszubildende ergänzend das Jugendarbeitsschutzgesetz kompakt erklärt.
Der Berufsschulunterricht gliedert sich in einen berufsbezogenen Lernbereich, der nach Lernfeldern strukturiert ist, und einen berufsübergreifenden Lernbereich, zu dem unter anderem Wirtschafts- und Sozialkunde gehört. Jedes Lernfeld ist im Rahmenlehrplan mit einem eigenen Zeitrichtwert versehen, der vorgibt, wie viele Unterrichtsstunden für das jeweilige Lernfeld über die Ausbildungsdauer vorgesehen sind. Eine Jahresplanung, die diese Zeitrichtwerte ignoriert und stattdessen klassisch nach Kalenderwochen plant, gerät leicht in Konflikt mit dem tatsächlich vorgesehenen Stundenumfang.
Hinzu kommt die duale Struktur der Ausbildung selbst: Auszubildende verbringen einen Teil der Woche im Betrieb und einen Teil in der Berufsschule, wobei beide Lernorte im Idealfall aufeinander abgestimmt sind. Im ersten Ausbildungsjahr ist diese Verzahnung besonders wichtig, weil Auszubildende hier zum ersten Mal erleben, dass schulisches und betriebliches Lernen zusammengehören, statt zwei getrennte Welten zu sein.
Schließlich beginnt im ersten Ausbildungsjahr für viele Auszubildende auch der erste Kontakt mit einem eigenen Arbeitsvertrag, mit Rechten und Pflichten, die zuvor in der Schule keine Rolle spielten. Themen wie der Ausbildungsvertrag, das Jugendarbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheit sind deshalb nicht nur Lehrplaninhalt, sondern unmittelbar lebenspraktisch relevant und sollten früh im ersten Ausbildungsjahr behandelt werden, nicht erst kurz vor der Zwischenprüfung.
Ein weiterer Unterschied zur allgemeinbildenden Schule liegt in der Heterogenität der Lerngruppen: In einer Berufsschulklasse sitzen häufig Auszubildende aus unterschiedlichen Betrieben mit unterschiedlichen betrieblichen Schwerpunkten zusammen, die im gleichen Lernfeld dennoch auf einen gemeinsamen Rahmenlehrplan hin unterrichtet werden. Eine gute Jahresplanung berücksichtigt diese betriebliche Vielfalt, etwa durch Aufgaben, die sich auf den jeweils eigenen Ausbildungsbetrieb übertragen lassen, statt ausschließlich mit einem einzigen Beispielbetrieb zu arbeiten.
Die folgende Auswahl deckt zentrale Themen des berufsübergreifenden Bereichs im ersten Ausbildungsjahr ab: den Ausbildungsvertrag, Jugendarbeitsschutz, Arbeitssicherheit, allgemeines Arbeitsrecht und die WiSo-Prüfungsvorbereitung.
WiSo & Recht · Ausbildungsstart
Behandelt Rechte, Pflichten, Probezeit und Kündigung nach BBiG, geeignet als erstes Thema im ersten Ausbildungsjahr.
WiSo & Recht
Arbeitszeiten, Pausen sowie Rechte und Pflichten kompakt erklärt, besonders relevant für minderjährige Auszubildende im ersten Jahr.
WiSo & Recht · Betrieb
Gefährdungsbeurteilung, TOP-Prinzip und Arbeitsschutzgesetz, mit direktem Bezug zur betrieblichen Praxis der Auszubildenden.
WiSo & Recht
Ergänzt den Ausbildungsvertrag um das allgemeine Arbeitsrecht und bereitet auf die Zeit nach der Ausbildung vor.
WiSo & Recht · Prüfung
Bündelt zentrale WiSo-Themen für die Abschlussprüfung, geeignet als roter Faden über alle Ausbildungsjahre hinweg.
Zu Beginn des ersten Ausbildungsjahres sollten Auszubildende zunächst verstehen, wie der eigene Rahmenlehrplan aufgebaut ist: welche Lernfelder mit welchem Zeitrichtwert vorgesehen sind und wie sich diese von den Fächern der bisherigen Schulzeit unterscheiden. Parallel dazu bietet sich der Ausbildungsvertrag als erstes Thema im berufsübergreifenden Bereich an, weil er unmittelbar an die eigene neue Lebenssituation anknüpft.
Im weiteren Verlauf des ersten Ausbildungsjahres rücken Arbeitssicherheit und Jugendarbeitsschutz in den Vordergrund, häufig zeitlich passend zu den ersten längeren Praxisphasen im Betrieb. Eine Jahresplanung, die diese Themen bewusst vor oder parallel zu den entsprechenden betrieblichen Erfahrungen platziert, stärkt die Verzahnung der beiden Lernorte, statt Theorie und Praxis unabhängig voneinander laufen zu lassen.
Zum Ende des ersten Ausbildungsjahres, häufig vor einer Zwischenprüfung, sollten die wirtschaftlichen Grundlagen wie Markt, Preisbildung und Zahlungsverkehr abgeschlossen sein, damit im zweiten Ausbildungsjahr auf diesem Grundwissen aufgebaut werden kann. Eine regelmäßige Abstimmung mit den Ausbildungsbetrieben, etwa über den Ausbildungsstand im jeweiligen Lernfeld, erleichtert es zusätzlich, schulische und betriebliche Inhalte aufeinander zu beziehen.
Berufsorientierung Sek IWoher viele Auszubildende kommen: Material zur Berufsorientierung in Klasse 8 bis 10
Die folgende Übersicht ordnet zentrale Themen des ersten Ausbildungsjahres nach Lernbereich und typischem Zeitfenster.
| Zeitraum | Lernbereich | Thema | Material |
|---|---|---|---|
| Ausbildungsbeginn | berufsübergreifend | Ausbildungsvertrag, Rechte und Pflichten | Ausbildungsvertrag |
| erste Praxisphase | berufsübergreifend | Arbeitssicherheit und Jugendarbeitsschutz | Arbeitssicherheit |
| Winterhalbjahr | berufsübergreifend | Markt, Preisbildung und Zahlungsverkehr | Markt und Marktformen |
| vor der Zwischenprüfung | berufsübergreifend | Wirtschaftskreislauf und WiSo-Wiederholung | WiSo-Prüfungsvorbereitung |
Lernfelder sind handlungsorientierte, berufsbezogene Einheiten aus dem Rahmenlehrplan, die anders als klassische Schulfächer meist mehrere fachliche Inhalte um eine berufliche Handlung herum bündeln. Jedes Lernfeld ist mit einem eigenen Zeitrichtwert versehen.
Der Zeitrichtwert gibt an, wie viele Unterrichtsstunden für ein Lernfeld über die Ausbildungsdauer vorgesehen sind. Er dient als Orientierung für die eigene Jahresplanung, ist aber kein starres Stundenkontingent für jede einzelne Woche.
Gemeint ist die inhaltliche und zeitliche Abstimmung zwischen dem schulischen Unterricht und der praktischen Ausbildung im Betrieb, damit beide Lernorte sich sinnvoll ergänzen statt unabhängig voneinander zu laufen.
Er betrifft die eigene, unmittelbare Lebenssituation der Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung und schafft dadurch einen hohen Praxisbezug für den Einstieg in den berufsübergreifenden Bereich.
Nein, WiSo gehört zum berufsübergreifenden Lernbereich und ergänzt die berufsbezogenen Lernfelder, ist aber selbst kein eigenes Lernfeld im engeren Sinn.
Die Grundstruktur aus Lernfeldern, Zeitrichtwerten und Verzahnung mit dem Betrieb lässt sich übertragen, die konkreten Lernfelder und Zeitrichtwerte unterscheiden sich jedoch je nach Ausbildungsberuf und die Umsetzung je nach Bundesland. Prüfen Sie vor der Umsetzung den Rahmenlehrplan des jeweiligen Ausbildungsberufs.