KI-Regeln der 16 Bundesländer: Überblick für Schulen

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KI-Regeln der 16 Bundesländer: Überblick für Schulen

Kein Bundesland hat den Einsatz von KI in der Schule bislang gesetzlich abschließend geregelt. Stattdessen veröffentlichen die Kultusministerien Handreichungen und Leitfäden mit unterschiedlicher Verbindlichkeit. Diese Seite ordnet die Regelungen aller 16 Länder ein und zeigt, was Lehrkräfte dokumentieren sollten.

16 Länderim direkten Vergleich
Juli 2026Stand der Länderübersicht
Okt. 2024KMK-Handlungsempfehlung als Rahmen
ab 19,99 €Material zu KI im Unterricht

Es gibt keine bundeseinheitliche Rechtsvorschrift zum KI-Einsatz an Schulen, stattdessen veröffentlicht jedes Bundesland eigene Handreichungen mit unterschiedlicher Verbindlichkeit, eingebettet in die gemeinsame Handlungsempfehlung der Kultusministerkonferenz vom 10. Oktober 2024 (Stand der Länderübersicht: Juli 2026, Quellen unten). Für den fachlichen Einstieg eignen sich Wie funktioniert Künstliche Intelligenz?, Umgang mit KI-Tools und Prompt-Kompetenz und KI und Verantwortung.

Der rechtliche Rahmen: KMK-Empfehlung und Landeshandreichungen

Die Kultusministerkonferenz hat am 10. Oktober 2024 eine „Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen“ beschlossen, erarbeitet unter Federführung von Nordrhein-Westfalen (Quelle: kmk.org, bildungsserver.de). Diese Empfehlung setzt einen gemeinsamen Orientierungsrahmen, ist aber selbst kein Gesetz und bindet die einzelnen Länder nicht unmittelbar. Ergänzend liegt seit Januar 2024 ein Impulspapier der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK) zu Sprachmodellen vor.

Auf dieser Grundlage haben die Bundesländer eigene Dokumente veröffentlicht, deren Rechtsnatur stark variiert. Baden-Württemberg hat den KI-Einsatz mit der Digitalunterrichtsverordnung (DUVO) und einer Änderung des Schulgesetzes rechtsverbindlich geregelt. Die meisten anderen Länder, darunter Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Thüringen, arbeiten mit Handlungsleitfäden oder Handreichungen, die Orientierung geben, aber keine Rechtsverbindlichkeit im engeren Sinn besitzen. Einzelne Länder wie Rheinland-Pfalz und das Saarland setzen stärker auf konkrete Tool-Portale und Lizenzangebote als auf schriftliche Leitfäden.

Für Lehrkräfte bedeutet das: Eine Handreichung ist keine Zulassung und kein Gesetz, sondern eine fachliche Einordnung, wie KI-Systeme im Unterricht sinnvoll und verantwortungsbewusst genutzt werden können. Verbindliche Pflichten, etwa zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten in Schülerarbeiten, regeln häufig erst schulinterne Vereinbarungen oder Prüfungsordnungen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung; prüfen Sie die für Ihre Schule geltende Fassung beim zuständigen Kultusministerium.

Materialien zu KI im Unterricht

Die folgenden Materialien vermitteln Grundlagenwissen zu KI, unabhängig von der jeweiligen Landeshandreichung einsetzbar.

KI und Verantwortung – Ethik Sek I

Ethik, Sek I

KI und Verantwortung

Ethische Fragen zu KI-Nutzung, Verzerrung und Verantwortung, geeignet zur Vorbereitung eigener Klassenregeln zum KI-Einsatz.

ab 24,99 €Zum Material
Materialvorschau: Wie funktioniert Künstliche Intelligenz? Materialvorschau: Umgang mit KI-Tools und Prompt-Kompetenz Materialvorschau: KI und Verantwortung Materialvorschau: Digitalisierung und KI in der Arbeitswelt Materialvorschau: KI verstehen durch Mathematik Materialvorschau: Empfehlungsalgorithmen und Filterblasen

Von der Handreichung zur eigenen Praxis

Weil die meisten Landeshandreichungen Orientierung statt starrer Vorschrift geben, bleibt die konkrete Umsetzung an der einzelnen Schule oder in der einzelnen Fachkonferenz. Bewährt hat sich, KI-Regeln nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit bestehenden Regelungen zu Hilfsmitteln und Prüfungsordnungen zu entwickeln, etwa zur Frage, was als eigenständige Leistung gilt, wenn ein Schüler oder eine Schülerin ein KI-Tool zur Überarbeitung genutzt hat.

Fachkonferenzen sollten drei Ebenen unterscheiden: die Nutzung von KI durch Lehrkräfte zur Unterrichtsvorbereitung, die Nutzung durch Schülerinnen und Schüler im Unterricht mit pädagogischer Begleitung, und die Nutzung bei bewerteten Leistungen wie Hausaufgaben oder Klausuren. Für die dritte Ebene empfiehlt die KMK-Handlungsempfehlung eine transparente Kennzeichnungspflicht, deren konkrete Ausgestaltung die Schulen selbst festlegen.

Datenschutz ist ein weiterer Punkt, den viele Landeshandreichungen explizit ansprechen: Bei der Nutzung von KI-Chatbots mit Schülerdaten gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorgaben der Schule unverändert. Einige Länder, etwa Sachsen-Anhalt und Sachsen, stellen dafür datenschutzkonforme Landesportale bereit, statt kommerzielle Tools direkt zu empfehlen.

KI-Regelungen der 16 Bundesländer im Vergleich

Stand: Juli 2026. Zusammengestellt auf Basis der veröffentlichten Dokumente der Kultusministerien und Landesinstitute (Quelle: paukki.de, Ländersammlung Stand Juli 2026, gegengeprüft mit den Originaldokumenten der jeweiligen Ministerien). Alle Regelungen sind in die gemeinsame KMK-Handlungsempfehlung vom 10. Oktober 2024 eingebettet.

Bundesland Regelungsart Dokument Verbindlichkeit
Baden-Württemberg Gesetz und Verordnung Digitalunterrichtsverordnung (DUVO), § 115b Schulgesetz Rechtsverbindlich
Bayern Handreichung Handlungsleitfaden „KI in der pädagogischen Praxis“ (Mai 2026) Ministerielle Orientierung
Berlin Handreichung Empfehlungen für KI-Anwendungen am Beispiel ChatGPT (2. Fassung 2024) Ministerielle Orientierung
Brandenburg Handreichung Handlungsleitfaden zur Nutzung textgenerierender KI (2023) Ministerielle Orientierung
Bremen Handreichung Empfehlung zum Umgang mit KI-Tools in Schulen (2026) Ministerielle Orientierung
Hamburg Handreichung Leitlinien für KI-Systeme in Schule und Unterricht (Landesinstitut, 2024) Ministerielle Orientierung
Hessen Handreichung „KI in Schule und Unterricht“ (2023) Ministerielle Orientierung
Mecklenburg-Vorpommern Handreichung Handlungsleitfaden: Generative KI-Systeme erkunden (2024) Ministerielle Orientierung
Niedersachsen Handlungsempfehlung NLQ-Empfehlung zum KI-Einsatz (2023) Landesinstituts-Empfehlung
Nordrhein-Westfalen Handreichung Handlungsleitfaden zum Umgang mit textgenerierender KI (Februar 2023) Ministerielle Orientierung
Rheinland-Pfalz Portal und Lizenz Portal „KI im Klassenzimmer“ mit fobizz-Lizenz Steuerung über Tool-Zugang
Saarland Pflicht-Zertifikat und Tool Zertifikatskurs „Grundlagen der KI“, Plattform AIS.chat (2025/26) Struktur über Tool-Zugang
Sachsen Portal und Ergänzungen MeSax-Portal, KI-Ergänzungen zu „Wissenschaftliches Arbeiten“ (seit 2023) Landesinstituts-Empfehlung
Sachsen-Anhalt Handreichung „Sprachmodelle im Schulunterricht“ (2023), „Komplexe Leistungen und generative KI“ (2025) Landesinstituts-Empfehlung (LISA)
Schleswig-Holstein Handreichung „KI@Schule – Tipps zur ersten Orientierung“ (IQSH, 2023) Ministerielle Orientierung
Thüringen Handreichung „Umgang mit generativen KI-Modellen: Handlungsleitfaden“ (2023) Ministerielle Orientierung

Was Lehrkräfte zum KI-Einsatz dokumentieren sollten

  • Verwendetes Tool und Version: Name des KI-Systems und Datum der Nutzung, falls für eine bewertete Leistung relevant.
  • Zweck der Nutzung: Ob KI zur Recherche, Überarbeitung, Ideenfindung oder Textproduktion eingesetzt wurde.
  • Kennzeichnung in Schülerarbeiten: Ob und wie Schülerinnen und Schüler KI-Einsatz in Hausaufgaben oder Klausuren kenntlich machen mussten.
  • Datenschutzrechtliche Prüfung: Ob das genutzte Tool schulisch freigegeben ist und keine personenbezogenen Schülerdaten unzulässig verarbeitet.
  • Bezug zur Fachkonferenzregelung: Ob die Nutzung mit dem schulinternen Beschluss zu KI-Hilfsmitteln übereinstimmt.
  • Datum der letzten Prüfung: Wann die verwendete Landeshandreichung zuletzt auf Änderungen geprüft wurde, da sich Dokumente laufend weiterentwickeln.

Was die KI-Materialien liefern

  • Fachlich fundiertErklärt Funktionsweise und Grenzen von KI-Systemen statt nur Überschriften zu liefern.
  • Anschlussfähig an FachkonferenzbeschlüsseInhalte lassen sich direkt vor der Erarbeitung eigener KI-Regeln einsetzen.
  • Für mehrere Fächer nutzbarMaterial für Informatik, Ethik, Mathematik und WiSo verfügbar.
  • Praxisnah aufgebautKonkrete Beispiele statt abstrakter Theorie zu KI-Funktionsweise.
  • DOCX und PDF, ohne AboDirekter Download nach dem Kauf, vollständig editierbare Fassung enthalten.
  • Regelmäßig ergänztDie KI-Kollektion wächst mit neuen Themen wie Deepseek und aktuellen Sprachmodellen.

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Häufige Fragen

Gibt es ein bundesweites Gesetz zum KI-Einsatz an Schulen?

Nein. Es gibt die Handlungsempfehlung der Kultusministerkonferenz vom 10. Oktober 2024 als gemeinsamen Orientierungsrahmen, aber keine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung. Jedes Bundesland veröffentlicht eigene Handreichungen mit unterschiedlicher Verbindlichkeit, siehe Tabelle oben, Stand Juli 2026.

Welches Bundesland hat den KI-Einsatz am verbindlichsten geregelt?

Baden-Württemberg hat mit der Digitalunterrichtsverordnung (DUVO) und einer Ergänzung des Schulgesetzes eine rechtsverbindliche Grundlage geschaffen. Die meisten anderen Länder arbeiten mit Handreichungen ohne diese Verbindlichkeit, Details in der Länderübersicht oben.

Müssen Schülerinnen und Schüler KI-Einsatz in Hausaufgaben kennzeichnen?

Die KMK-Handlungsempfehlung rät zu Transparenz beim KI-Einsatz, die konkrete Kennzeichnungspflicht legt aber jede Schule oder Fachkonferenz selbst fest. Prüfen Sie die Vorgaben Ihrer Schule und die jeweilige Landeshandreichung für Details.

Dürfen Lehrkräfte KI-Chatbots mit Schülerdaten nutzen?

Nur, wenn das Tool die schulischen Datenschutzvorgaben erfüllt und keine personenbezogenen Daten unzulässig verarbeitet werden. Mehrere Länder, etwa Sachsen und Sachsen-Anhalt, stellen dazu eigene datenschutzkonforme Portale bereit statt kommerzielle Tools direkt zu empfehlen.

Wo finde ich die aktuelle KI-Handreichung meines Bundeslands?

Die Tabelle auf dieser Seite nennt Dokumenttitel und Herausgeber je Bundesland, Stand Juli 2026. Da sich Handreichungen regelmäßig weiterentwickeln, prüfen Sie die aktuelle Fassung direkt über die Website des zuständigen Kultusministeriums oder Landesinstituts.

Was sollte eine Fachkonferenz vor der eigenen KI-Regel klären?

Sinnvoll ist die Unterscheidung zwischen KI-Nutzung durch Lehrkräfte, begleiteter Nutzung im Unterricht und Nutzung bei bewerteten Leistungen. Die Checkliste weiter oben nennt sechs Punkte, die dabei dokumentiert werden sollten.