Latinum in den Bundesländern: Begriffe, Wege zum Erwerb und Rechtsgrundlagen im Überblick
Latein · Latinum in den Ländern
Latinum in den Bundesländern: Begriffe, Wege zum Erwerb und Rechtsgrundlagen im Überblick
Die Länder regeln den Erwerb von Kleinem Latinum, Latinum und Großem Latinum unterschiedlich. Hier steht, was sich aus den Landesquellen belegen lässt, und was das für Ihren Unterricht bedeutet.
- 16Länder in der Tabelle
- 3Länder nennen alle drei Stufen offiziell
- 2005KMK-Vereinbarung über das Latinum
- 11Unterrichtsreihen im Paket Latein
Das Latinum wird in Deutschland über Landesregelungen vergeben, die auf der KMK-Vereinbarung über das Latinum und das Graecum vom 22.09.2005 aufbauen. Erwerben lässt es sich je nach Land über durchgehenden Lateinunterricht mit ausreichenden Leistungen oder über eine Ergänzungsprüfung. Offiziell von Kleinem Latinum, Latinum und Großem Latinum sprechen unter anderem Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, andere Länder kennen nur den Begriff Latinum.
Latinum erwerben: Übersicht für alle 16 Länder
Die Tabelle zeigt, welche Begriffe die Länder verwenden, auf welchen Wegen das Latinum erworben wird und worauf die Regelung beruht. Sie beruht auf gesichteten Landesquellen (Stand der Recherche: November 2026). Für Saarland und Thüringen konnten wir keine belastbare Landesquelle belegen.
| Land | Begriffe | Wege zum Latinum (kurz) | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Latinum, Großes Latinum; „Kleines Latinum“ erscheint in den gesehenen Quellen nicht | Lateinunterricht am Gymnasium (Einzelheiten bitte prüfen) oder Ergänzungsprüfung (RP Tübingen) | In den gesehenen Quellen keine Verordnung genannt |
| Bayern | Latinum; „Gesicherte Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum)“; „Großes Latinum“ kommt nicht vor | Latinum über Zeugnisnote in Jgst. 10 oder 11, sonst Ergänzungsprüfung (§ 65 GSO) oder Punktzahlen in der Q-Phase. Kleines Latinum über Zeugnisnote in Jgst. 9, sonst Feststellungsprüfung (§ 66 GSO) | Bekanntmachung „Erwerb von Latein- bzw. Griechischkenntnissen – Gesamtüberblick G9“ vom 28.07.2022 (BayMBl. 2022 Nr. 474) |
| Berlin | Latinum; Kleines und Großes Latinum in den gesehenen Texten nicht | Latinum am Ende der Jahrgangsstufe 10 nach der Oberstufenverordnung; außerdem eigene Prüfung. Weitere schulische Wege bitte prüfen | Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Latinums, Graecums und Hebraicums, geändert durch Verordnung vom 22.07.2013 (GVBl. 2013 Nr. 19); Oberstufenverordnung |
| Brandenburg | Latinum | Latinum-/Graecumprüfung nach mindestens drei Schuljahren Lateinunterricht; nicht zulässig, wenn Latein Abiturprüfungsfach ist. Erwerb durch Unterricht bitte prüfen | Latinum-/Graecumprüfungsverordnung (LaGrPV) vom 26.05.2011 (GVBl. II/11 Nr. 29) |
| Bremen | Kleines Latinum, Latinum, Großes Latinum | Schulischer Erwerb nach Dauer und Stellung des Lateinunterrichts als 2. oder 3. Fremdsprache; für das Latinum auch Prüfungswege | Richtlinien über den schulischen Erwerb besonderer Abschlüsse in Latein und Griechisch (331.10), Fassung vom 01.08.2007; neuere Fassung bitte prüfen |
| Hamburg | Latinum, Großes Latinum; „Kleines Latinum“ nicht genannt | Ergänzungsprüfung für Latinum und Großes Latinum. Schulischer Erwerb bitte prüfen | Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH), § 34 Abs. 8 |
| Hessen | Latinum | Ergänzungsprüfung für Personen ohne gymnasiale Oberstufe. Schulischen Weg bitte prüfen | Auf der gesehenen Seite keine Verordnung genannt |
| Mecklenburg-Vorpommern | Latinum | Ergänzungsprüfung mit allgemeiner Hochschulreife als Zulassung. Erwerb durch Unterricht bitte prüfen | Ergänzungsprüfungsverordnung (ErgPrüfVO M-V) vom 16.12.2020, beruht auf der KMK-Vereinbarung vom 22.09.2005 |
| Niedersachsen | Kleines Latinum, Latinum, Großes Latinum | Zuerkennung auf dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife nach Lateinunterricht in der Oberstufe; Anerkennung ausländischer Leistungen; Ergänzungsprüfung | AVO-GOBAK vom 19.05.2005, § 16 Abs. 3, mit Ergänzenden Bestimmungen (EB-AVO-GOBAK) |
| Nordrhein-Westfalen | Auf der Seite des Schulministeriums weder Kleines noch Großes Latinum | Durchgehender Lateinunterricht mit ausreichenden Leistungen, Prüfung nach der Sekundarstufe I oder Ergänzungsprüfung | APO-GOSt Anlage 15 Nr. 1.4; ältere Verwaltungsvorschrift von 2007 möglicherweise überholt |
| Rheinland-Pfalz | Latinum; Kleines und Großes Latinum nicht genannt | Ergänzungsprüfung mit Hochschulreife als Zulassung. Schulischen Weg bitte prüfen | Im Merkblatt des Ministeriums keine Rechtsgrundlage genannt |
| Saarland | bitte im Landesportal prüfen | bitte im Landesportal prüfen | bitte im Landesportal prüfen |
| Sachsen | Latinum; Kleines und Großes Latinum nicht gesehen | Durchgehender Pflichtunterricht mit ausreichender Zeugnisnote; spätere Wege über Kurse in der Oberstufe oder Ergänzungsprüfung | Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung (SOGYA), § 66 mit Anlage 4; Zuordnung zur aktuellen Fassung bitte prüfen |
| Sachsen-Anhalt | Kleines Latinum, Latinum, Großes Latinum | Nach Anlage zum Erlass je nach Beginn des Lateinunterrichts; für Nichtschüler über die Abiturprüfung mit Latein oder Ergänzungsprüfung | RdErl. des MK vom 28.11.2014 (Az. 21-82102) |
| Schleswig-Holstein | Kleines Latinum; „Großes Latinum“ im gesehenen Dokument nicht genannt | Kleines Latinum über Ausnahmeregelung nach zwei Jahren Latein als 3. Fremdsprache mit Prüfung; in der Oberstufe laut Dokument nicht erwerbbar. Übrige Wege bitte prüfen | Erlass über Erwerb und Zuerkennung der Latina und des Graecums vom 01.02.2011; KMK-Vereinbarung vom 22.09.2005 |
| Thüringen | bitte im Landesportal prüfen | bitte im Landesportal prüfen | bitte im Landesportal prüfen |
Fristen und Prüfungsformate ändern sich. Verbindlich sind der Erlass oder die Verordnung Ihres Landes und die Auskunft der Schulaufsicht oder der Prüfungsstelle.
Welche Begriffe wo vorkommen
In den gesehenen Dokumenten lassen sich drei Gruppen unterscheiden.
- Alle drei Stufen offiziell: Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt nennen Kleines Latinum, Latinum und Großes Latinum.
- Kleines Latinum und Latinum: Bayern führt „Gesicherte Kenntnisse in Latein (Kleines Latinum)“ neben dem Latinum, ein Großes Latinum kommt dort nicht vor. Schleswig-Holstein nennt das Kleine Latinum, das Große Latinum im gesehenen Dokument nicht.
- Nur Latinum: In mehreren Ländern erscheint in den gesehenen Texten allein der Begriff Latinum, teils gemeinsam mit Graecum und Hebraicum, etwa in Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.
Die Bezeichnung „Großes Latinum“ ist in Hamburg und Baden-Württemberg belegt, „Kleines Latinum“ dort nicht. Fehlt ein Begriff in unseren Quellen, heißt das nur, dass wir ihn dort nicht gefunden haben.
Die KMK-Vereinbarung vom 22.09.2005
Mehrere Landesregelungen verweisen auf die „Vereinbarung über das Latinum und das Graecum“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 22.09.2005). Titel und Datum sind über drei Landesquellen belegt: Bayern, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Den Originaltext bei der KMK konnten wir nicht abrufen. Laut bayerischer Bekanntmachung meint das Latinum die Fähigkeit, lateinische Originaltexte zu verstehen, darunter anspruchsvollere Cicero-Stellen. Das Kleine Latinum regeln die Länder selbst.
Zwei Wege: schulischer Erwerb und Ergänzungsprüfung
Schulischer Erwerb
Der schulische Weg knüpft an durchgehenden Lateinunterricht an. Entscheidend sind Beginn (als 1., 2. oder 3. Fremdsprache), Dauer und Zeugnisleistung. Bayern, Bremen und Sachsen-Anhalt beschreiben ihn ausführlich.
Ergänzungsprüfung
Wer Latein nicht lange genug im Unterricht hatte, kann in vielen Ländern eine Ergänzungsprüfung ablegen, meist mit schriftlichem und mündlichem Teil. Zulassung und Termine legt das Land fest.
Was das für den Lateinunterricht bedeutet
Das Latinum bescheinigt Übersetzungskompetenz an Originaltexten. Der Wechsel von Lehrbuchtexten zur Originallektüre mit Caesar und Cicero gelingt leichter, wenn Satzbau, Konjunktiv und Partizipialkonstruktionen vorher gesichert sind.
- Grammatik in der Spracherwerbsphase an Übersetzungsaufgaben binden, damit Formenkenntnis und Satzverständnis zusammenwachsen.
- Übersetzungsstrategien ausdrücklich trainieren: Satz gliedern, Prädikat finden, Konstruktionen erkennen, Wortschatz im Kontext erschließen.
- Bei spätem Beginn oder Ergänzungsprüfung zusätzlich Zeit für Wortschatz und Formenlehre einplanen.
- Zeugnisnoten und Fristen Ihres Landes mit der Schulleitung oder Schulaufsicht klären.
Eine Übersicht zur Planung vom Spracherwerb bis zur Lektüre bietet die Seite Latein vom Spracherwerb zur Lektüre planen.
Vorbereitung auf das Latinum: passende Reihen
Die Zuordnung folgt Satzbau, Übersetzen und Originallektüre. Sie ist nicht ministeriell geprüft und ersetzt nicht den Abgleich mit den Vorgaben Ihres Landes.
| Schwerpunkt | Passende Reihen |
|---|---|
| Grundlagen: Kasus, Satzglieder, Formen | Kasus, Kongruenz, Satzglieder, Tempora, Modi, Konjunktiv |
| Übersetzen komplexer Konstruktionen | AcI, PC, Ablativus absolutus, Texte übersetzen und interpretieren |
| Originallektüre Caesar und Cicero | Caesar: De bello Gallico, Cicero: In Catilinam |
| Stilmittel und Rhetorik | Stilmittel, Rhetorik, Metrik |
| Kulturkunde und Kontext | Alltag im antiken Rom, Seneca: Epistulae morales |







Weiterführende Seiten
Alle 11 Unterrichtsreihen sind zusammen in FachKomplett Latein erhältlich. Die Produktseite zeigt Klassenstufen und Varianten.
Häufige Fragen
Wie erwirbt man das Latinum?
Je nach Land über durchgehenden Lateinunterricht mit ausreichenden Zeugnisleistungen oder über eine Ergänzungsprüfung. Noten, Fristen und Prüfungsformate regelt das Land.
Was ist das Kleine Latinum, und in welchen Ländern gibt es den Begriff?
Das Kleine Latinum wird auf Landesebene geregelt. In den gesehenen Quellen nennen es Bayern, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein offiziell.
Gibt es ein bundesweit einheitliches Latinum?
Es gibt die KMK-Vereinbarung über das Latinum und das Graecum vom 22.09.2005, doch die Ausgestaltung liegt bei den Ländern. Deshalb unterscheiden sich Begriffe, Wege und Rechtsgrundlagen.
Kann man das Latinum nachträglich ohne Lateinunterricht erwerben?
In vielen Ländern ist eine Ergänzungsprüfung vorgesehen, meist mit schriftlichem und mündlichem Teil. Zulassung regelt das Land, in Saarland und Thüringen bitte im Landesportal prüfen.
Passt das Material zu den Vorgaben meines Landes?
Die Reihen orientieren sich an gängigen Lehrplänen und sind nicht ministeriell geprüft. Verbindlich ist der Plan Ihres Landes. Falls etwas nicht zu Ihren Vorgaben passt, greift die stifo-Garantie: Wir passen es individuell für Sie an.