Der Ausbildungsvertrag – Rechte und Pflichten | Unterrichtsmaterial Berufsschule (WiSo & Recht)
Vertragsinhalte, Probezeit und Pflichten beider Seiten – Basis für den Lehrvertrag.
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ABU · Berufsfachschule · EFZ und EBA
Unterrichtsmaterial für den allgemeinbildenden Unterricht: Recht und Arbeitswelt, Wirtschaft und Geld, Kommunikation und Präsentation. Digitale Downloads mit Aufgaben und Lösungen, die sich für Schweizer Berufsfachschulen anpassen lassen.
Kurz gesagt: Der allgemeinbildende Unterricht an der Berufsfachschule umfasst zwei Lernbereiche: Sprache und Kommunikation sowie Gesellschaft. Grundlage sind die ABU-Verordnung des SBFI und der Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht von 2006; den konkreten Stoff regelt der Schullehrplan jeder Schule. Das Material auf dieser Seite deckt beide Lernbereiche ab und lässt sich mit wenigen Eingriffen auf Schweizer Recht und Schweizer Begriffe umstellen.
Im allgemeinbildenden Unterricht sitzen Lernende aus ganz unterschiedlichen Berufen im selben Schulzimmer: eine angehende Fachfrau Gesundheit neben einem Polymechaniker, eine Detailhandelsfachfrau neben einem Koch. Das Material muss deshalb an Alltagssituationen anknüpfen, die alle kennen – Lehrvertrag, Lohnabrechnung, Mietvertrag, Versicherung, Konflikte im Team –, und trotzdem fachlich präzise bleiben.
Dazu kommt, dass jede Schule ihren eigenen Schullehrplan erstellt. Es gibt kein einheitliches Lehrmittel, an dem sich alle orientieren. Fertige Reihen mit Aufgaben, Lösungen und Beurteilungsvorschlägen sind darum besonders wertvoll: Sie liefern die Struktur, die der Schullehrplan offen lässt, und lassen sich modular in die eigene Jahresplanung einbauen.
Diese fünf Reihen bilden das Grundgerüst: drei Themen aus dem Lernbereich Gesellschaft, zwei aus Sprache und Kommunikation.
Vertragsinhalte, Probezeit und Pflichten beider Seiten – Basis für den Lehrvertrag.
Anstellung, Kündigungsfristen und Rechte am Arbeitsplatz mit Fallbeispielen.
Budget, Ausgaben und Verschuldung – zentrales Thema im ersten Lehrjahr.
Schriftliche Korrespondenz im Betrieb: Aufbau, Ton und typische Fehler.
Aufbau, Medieneinsatz und Auftritt – direkte Vorbereitung auf die Vertiefungsarbeit.
Im ersten Lehrjahr stehen die Themen im Zentrum, die unmittelbar mit dem Lehrbeginn zu tun haben: Lehrvertrag, Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz, erste eigene Lohnabrechnung, Budget und Umgang mit Geld. Parallel dazu wird im Lernbereich Sprache und Kommunikation die schriftliche Korrespondenz aufgebaut, weil sie im Betrieb sofort gebraucht wird.
Im zweiten Lehrjahr weitet sich der Blick auf Markt, Konsum, Versicherungen, Wohnen und die eigene Rolle in der Gesellschaft. Ab dem zweiten Jahr lohnt sich zudem der systematische Aufbau der Kompetenzen für die Vertiefungsarbeit: Thema eingrenzen, recherchieren, dokumentieren, präsentieren. Im letzten Jahr folgen die Fertigstellung der Vertiefungsarbeit und die Vorbereitung auf die Schlussprüfung, die beim EFZ zusätzlich zur Erfahrungsnote zählt.
| Stufe | Einsatz | Schwerpunkt |
|---|---|---|
| EBA, 1. Lehrjahr | Lehrvertrag, Lohn, Budget | Alltagsnah, stark gelenkt |
| EBA, 2. Lehrjahr | Kommunikation, Vertiefungsarbeit | Begleitete Selbstständigkeit |
| EFZ, 1. Lehrjahr | Recht, Arbeitswelt, Geld | Grundlagen sichern |
| EFZ, 2. Lehrjahr | Markt, Konsum, Gesellschaft | Zusammenhänge beurteilen |
| EFZ, 3./4. Lehrjahr | Vertiefungsarbeit, Schlussprüfung | Eigenständiges Arbeiten |
Der grösste Unterschied in ABU-Klassen ist nicht das Fachwissen, sondern die Sprachkompetenz. Bewährt hat sich, denselben Fall auf drei Wegen zu bearbeiten: Auf der ersten Stufe werden Informationen aus einem vereinfachten Text entnommen, auf der zweiten wird ein Originaldokument – Lehrvertrag, Lohnabrechnung, Reglement – ausgewertet, auf der dritten wird eine Empfehlung formuliert und begründet.
Hilfreich ist zudem der Bezug zum eigenen Beruf: Wenn jede Person das Beispiel aus ihrem Betrieb einbringt, entsteht Differenzierung ohne Zusatzaufwand. Für die Vertiefungsarbeit lohnt sich ein gemeinsamer Zeitplan mit Zwischenabgaben; das verhindert, dass die Arbeit erst kurz vor dem Termin beginnt.
Grundlage des allgemeinbildenden Unterrichts sind die ABU-Verordnung des SBFI und der Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht von 2006 mit den beiden Lernbereichen Sprache und Kommunikation sowie Gesellschaft. Jede Berufsfachschule erstellt darauf gestützt einen eigenen Schullehrplan; die Kantone sichern die Qualität. Für Ihre Planung ist deshalb der Schullehrplan Ihrer Schule das massgebende Dokument.
Bei der Qualifikation unterscheiden sich EFZ und EBA: Beim EFZ setzt sich die Note aus Erfahrungsnote, Vertiefungsarbeit und Schlussprüfung zusammen, beim EBA aus Erfahrungsnote und Vertiefungsarbeit ohne Schlussprüfung. Zugekauftes Material eignet sich vor allem, um die Erfahrungsnote breit abzustützen und die Vertiefungsarbeit methodisch vorzubereiten – weniger als fertige Prüfungssammlung.
Erstens die Orthografie: Das scharfe s gibt es in der Schweizer Rechtschreibung nicht; ersetzen Sie es vor dem Austeilen durch Doppel-s. Guillemets statt anderer Anführungszeichen runden das Bild ab, und Beträge werden mit Apostroph gegliedert.
Zweitens das Recht: Hier liegt der grösste Anpassungsbedarf. Aus dem Ausbildungsvertrag nach deutschem Recht wird der Lehrvertrag nach Obligationenrecht und Berufsbildungsgesetz; Kündigungsfristen, Probezeit und Ferienansprüche folgen Schweizer Regeln. Statt fünf Säulen der Sozialversicherung sprechen Sie über AHV, IV, Erwerbsersatz, Unfall-, Kranken- und berufliche Vorsorge. Der Datenschutz richtet sich nach dem Schweizer Gesetz, nicht nach der europäischen Verordnung. Die Fallstruktur der Reihen bleibt nutzbar – Sie tauschen die Rechtsgrundlage und die Fristen aus.
Drittens die Begriffe: Lernende statt Auszubildende, Berufsfachschule statt Berufsschule, Lehrbetrieb und überbetriebliche Kurse als weitere Lernorte, Lehrvertrag statt Ausbildungsvertrag, Qualifikationsverfahren statt Abschlussprüfung. Im Schulwortschatz gilt: Lehrperson, Schulzimmer, Lektion, Lernkontrolle, Lehrmittel.
Viertens die Notenskala: In Deutschland ist die Eins die beste Note, in der Schweiz die Sechs; Vier bedeutet genügend, halbe Noten sind üblich. Punkte-Noten-Schlüssel und Selbsteinschätzungsbogen müssen umgedreht werden. Rechnen Sie den Schlüssel einmal um und legen Sie ihn als Vorlage ab.
Der Kaufvertrag: Abschluss und Störungen
Berufsbezogene Kommunikation
Konflikt- und Teammanagement
Digitalisierung und KI in der Arbeitswelt
Nachhaltigkeit im Betrieb
Wirtschaft und Gesellschaft: PrüfungsvorbereitungZwei: Sprache und Kommunikation sowie Gesellschaft. Der Lernbereich Gesellschaft verbindet Aspekte wie Recht, Wirtschaft, Politik, Ethik, Identität und Ökologie; Sprache und Kommunikation zieht sich als durchgehender Anspruch durch alle Themen. Grundlage sind die ABU-Verordnung des SBFI und der Rahmenlehrplan von 2006.
Beim EFZ zählen Erfahrungsnote, Vertiefungsarbeit und Schlussprüfung. Beim EBA gibt es keine Schlussprüfung; die Note ergibt sich aus Erfahrungsnote und Vertiefungsarbeit. Das wirkt sich auf die Planung aus: Bei EBA-Klassen lohnt es sich, die Vertiefungsarbeit früher und enger begleitet aufzubauen.
Nein. Die Fallstruktur, die Aufgabenformate und die didaktische Progression bleiben nutzbar. Ausgetauscht werden die Rechtsgrundlage, die Fristen und die Institutionen – etwa Obligationenrecht und Berufsbildungsgesetz statt der deutschen Vorschriften. Rechnen Sie pro Reihe mit ein bis zwei Stunden Anpassung.
Bauen Sie die Teilkompetenzen über mehrere Lektionen auf: Thema eingrenzen, Quellen suchen und prüfen, dokumentieren, präsentieren. Ein gemeinsamer Zeitplan mit Zwischenabgaben und ein transparenter Beurteilungsraster verhindern, dass die Arbeit erst kurz vor dem Abgabetermin beginnt.
Die Reihen sind modular aufgebaut und decken je nach Thema etwa vier bis zehn Lektionen ab. Weil die Lektionenzahl im allgemeinbildenden Unterricht je nach Beruf und Kanton unterschiedlich ist, lassen sich einzelne Module weglassen oder vertiefen, ohne dass die Reihe unvollständig wirkt.
Alle Reihen sind digitale Downloads und stehen sofort zur Verfügung, weltweit und ohne Wartezeit. Die Dateien sind bearbeitbar, sodass Sie Rechtsgrundlagen, Beträge, Begriffe und Beurteilungsraster für Ihre Klasse ändern können.