Leistungsbewertung Chemie NRW: sonstige Mitarbeit nach dem Kernlehrplan
Die Leistungsbewertung nach dem Kernlehrplan Chemie NRW stützt sich auf zwei Beurteilungsbereiche: schriftliche Arbeiten und sonstige Leistungen im Unterricht. Beide gehen in die Kursabschlussnote ein. Eine feste Prozentregel gibt der Kernlehrplan nicht vor, wohl aber die Pflicht, die Kriterien transparent zu machen und den Lernenden regelmäßig Rückmeldung zu geben.
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Welche Beurteilungsbereiche der Kernlehrplan Chemie NRW vorsieht
Der erste Bereich umfasst die Klausuren, in Kursen ohne Klausuren entfällt er. Der zweite Bereich, im Schulalltag meist sonstige Mitarbeit genannt, ist deutlich breiter, als die Bezeichnung vermuten lässt: Er reicht von Unterrichtsbeiträgen über Protokolle und Versuchsauswertungen bis zu Präsentationen und Projektergebnissen. Wer nur mündliche Beteiligung erfasst, schöpft den Bereich nicht aus und benachteiligt Lernende, die sich schriftlich oder praktisch besser zeigen. Wie sich die Anforderungen zwischen den Kursniveaus unterscheiden, ordnet der Beitrag zu Anforderungsniveaus in Grundkurs und Leistungskurs im Fach Chemie ein.
Was die sonstige Mitarbeit im Fach Chemie umfasst
Für den Chemieunterricht lassen sich die Leistungen dieses Bereichs gut in Kategorien fassen:
- Beiträge zum Unterrichtsgespräch, insbesondere Hypothesenbildung und Deutung von Beobachtungen
- Protokolle und Auswertungen von Experimenten, einschließlich Fehlerbetrachtung
- Ergebnisse aus Partner- und Gruppenarbeit, sofern der individuelle Anteil erkennbar ist
- Kurze schriftliche Überprüfungen zu Fachsprache und Rechenverfahren
- Referate, Modellvorstellungen und Präsentationen mit fachlicher Begründung
- Führung der Unterlagen, sofern vorher als Kriterium benannt
Sinnvoll ist, pro Halbjahr zwei bis drei dieser Kategorien schwerpunktmäßig zu erfassen, statt alle sechs gleichzeitig zu bewerten.
Kriterien transparent machen
Transparenz bedeutet nicht, eine Punktetabelle auszuteilen. Wirksam ist, zu Beginn des Halbjahres schriftlich festzuhalten, welche Kategorien in die Note eingehen und woran eine gute von einer ausreichenden Leistung unterschieden wird. Zwei Sätze pro Kategorie reichen. Wichtig ist, dass diese Beschreibung auch bei einem Elterngespräch trägt. Aufbereitete Bewertungsraster für die Oberstufe enthält das Paket Kernlehrplan Chemie in der GoST - Nordrhein-Westfalen | Grund- & Leistungskurs.
Beobachtung praktikabel dokumentieren
Ein Beobachtungsbogen, den Sie nach zwei Wochen nicht mehr führen, ist wertlos. Bewährt hat sich ein reduziertes Verfahren: eine Namensliste, drei Spalten pro Halbjahr, ein Eintrag pro Lernendem etwa alle drei Wochen. Notiert wird nicht jede Wortmeldung, sondern eine Tendenz und ein konkretes Beispiel. Ergänzend hilft es, nach jeder Praktikumsstunde fünf Minuten für Stichworte zu reservieren, solange die Beobachtungen frisch sind. Ähnlich arbeitet der Beitrag Kernlehrplan Geographie NRW: Operatoren und Aufgabenarten für Klausuren die schriftliche Seite auf.
Referate, Projekte und Portfolios bewerten
Längere Produkte brauchen ein Raster, das vor der Bearbeitung ausgegeben wird. Für ein Referat im Fach Chemie tragen vier Kriterien: fachliche Richtigkeit, Angemessenheit der Modellwahl, Nachvollziehbarkeit der Darstellung und Umgang mit Nachfragen. Die Gewichtung entscheiden Sie, aber sie muss vorher feststehen. Bei Gruppenprodukten sollte ein individuell zurechenbarer Anteil vorgesehen sein, etwa ein eigener Abschnitt oder eine eigene Auswertung.
Notenfindung am Halbjahresende
Die Kursabschlussnote entsteht nicht durch eine Rechnung, sondern durch eine begründete Gesamtwürdigung beider Beurteilungsbereiche. Nützlich ist, die Note vor dem Gespräch mit der Lerngruppe zu begründen: Welche Leistungen tragen sie, welche Entwicklung ist erkennbar, welche Kategorie war schwach. Wer im ersten Halbjahr des Kurses beginnt, sollte auf den Übergang aus der Sekundarstufe I achten, den der Artikel Kernlehrplan Chemie NRW: Übergang von der Sek I in die Einführungsphase beschreibt. Eine Übersicht über passendes Unterrichtsmaterial gibt Material für den Chemieunterricht der NRW-Oberstufe.
Häufige Fragen
Wie oft muss ich über den Leistungsstand informieren?
Lernende haben Anspruch auf Auskunft über ihren Stand in der sonstigen Mitarbeit. Üblich und praktikabel ist eine Rückmeldung zur Halbzeit des Quartals und eine zweite vor der Notenfestsetzung. Halten Sie kurz fest, wann Sie mit wem gesprochen haben.
Zählen Klausuren mehr als die sonstige Mitarbeit?
Der Kernlehrplan legt keinen festen Schlüssel fest. Beide Beurteilungsbereiche gehen in die Note ein und werden gemeinsam gewürdigt. Ein einzelner schwacher Leistungsnachweis bestimmt die Kursabschlussnote deshalb nicht allein.
Wie bewerte ich Lernende, die sich mündlich kaum äußern?
Öffnen Sie zusätzliche Nachweisformen: schriftliche Auswertungen, Protokolle, kurze Überprüfungen oder ein Portfolio. Diese Formate gehören zur sonstigen Mitarbeit und sind für stille Lernende oft aussagekräftiger als das Unterrichtsgespräch. Vergleichbare Strukturen für andere Fächer finden sich etwa im Kernlehrplan Biologie in der GoST - Nordrhein-Westfalen und im Kernlehrplan Kunst in der GoST - Nordrhein-Westfalen.
Eine Leistungsbewertung nach dem Kernlehrplan Chemie NRW wird belastbar, wenn die Kriterien vorher feststehen und die Dokumentation so schlank ist, dass sie ein ganzes Halbjahr durchhält. Alles Weitere ergibt sich aus der Praxis des Kurses.
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